Anwaltliche Scheidungskosten durch Raten finanzieren

Anwalt Oberhausen Scheidungskosten per Raten


Günstiger als bei uns werden Sie nicht geschieden. Das ist unser Versprechen an Sie! Doch wie können wir dies gewährleisten? Ganz einfach. In Deutschland richtet sich die Vergütung eines Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). An dieses sind die Rechtsanwälte gebunden. Das bedeutet, dass nicht weniger Gebühren verlangt werden dürfen, als gesetzlich vorgeschrieben. Viele Anwälte (für Familienrecht) verlangen aber weitaus höhere Gebühren. Wir nicht! Wir garantieren Ihnen, dass nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren berechnet werden.

Anwalt Oberhausen Scheidungskosten per Raten finanzieren

Gerne können Sie mich auf eine Ratenzahlung der Anwaltskosten (bis maximal 8 Raten) ansprechen. Die Ratenzahlung der Gerichtskosten und damit eine Finanzierung können wir nicht anbieten. Auch eine ratenweise Zahlung der Gerichtskosten an das Gericht macht wenig Sinn, da dieses erst nach Zahlung der vollständigen Kosten tätig wird. 

Die Höhe der Ratenzahlung auf die anwaltlichen Kosten können Sie gerne selbst vorschlagen. Dies entweder vorab oder aber direkt nach Erhalt der Rechnung. Gemeinsam finden wir eine für Sie tragbare Lösung. Ich habe bisher nur gute Erfahrungen bei einer Ratenzahlung gemacht und bin zuversichtlich, dass dies auch bei Ihnen der Fall sein wird. Zinsen fallen bei einer Ratenzahlung nicht an.

 

 

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