Rechtsanwalt Fachgebiet Strafrecht Oberhausen

Anwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg Mülheim


Den Bürgerinnen und Bürgern tritt in keinem anderen Rechtsbereich eine so gut organisierte, spezialisierte und mit Macht ausgestattete Behörde entgegen, wie im Strafrecht bzw. im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft.

Rechte im STRAFRECHT/STRAFVERTEIDIGUNG wahren und Chancen wahrnehmen. Das macht für Sie in einem Strafverfahren nur ein Strafverteidiger – nicht die Polizei und Staatsanwaltschaft.

Gehen Sie nie zuerst zur Polizei, lassen sich vernehmen und dann zum Anwalt. Der Weg muss immer umgekehrt sein, ausnahmslos!

Kein anderes Rechtsgebiet kennt so viele Ermessensspielräume, hält man sich allein die weit gefassten Rechtsfolgen vor Augen, die das Strafverfahren vorsieht: von der Verfahrens-Einstellung (mit oder ohne Geldauflage), über das schriftliche Strafbefehlsverfahren, bis hin zur Nichteröffnung des Verfahrens, Freispruch, Verwarnung, Absehen von Strafe oder Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis zu vielen Jahren – mit oder ohne Bewährung;

Der Ausgang im Strafrecht hängt damit wesentlich von der Wahl des richtigen Anwalts ab.

Da aber– ähnlich wie beim Arzt – das Vertrauen in den bestmöglichen Händen zu sein wichtigste Faktor für eine anwaltliche Beauftragung ist, können Sie uns jederzeit vorab kontaktieren, um sich einen persönlichen Eindruck von unserer Erfahrung und Kompetenz zu machen.

In fast allen Deliktsbereichen gilt, dass etwa 60% aller Verurteilungen auf entscheidende Fehler am Beginn des Verfahrens zurückzuführen sind. Aufgrund unserer langen Erfahrungen wird unsere Beratung und Verteidigung Sie in den meisten Fällen vor einer Verurteilung bzw. weitreichenden Verurteilung schützen. Oftmals ist es so, dass Verfahren eigentlich eingestellt worden wären, wenn nicht der Beschuldigte selbst eine unbedachte Aussage gemacht hätte.


Anwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg

Selbstverständlich bin ich auch in Mülhein als Ihr Strafverteidiger Mülheim für Sie tätig.

Erstberatungen Oberhausen Beratung Strafrecht in Duisburg


Kanz­lei mit straf­recht­li­cher Kom­pe­tenz

Im Straf­recht geht es um viel. Su­chen Sie sich des­halb Ih­ren Straf­ver­tei­di­ger sehr ge­nau aus.

Der Anwalt, der Ihr Testament erstellt hat oder Ihre Mietangelegenheiten regelt, wird Ihnen im Strafverfahren daher ggf. nicht von Nutzen sein. Auch wenn Sie Ihrem “Hausanwalt” vertrauen – bei einem Strafverfahren sollten Sie einen versierten Strafverteidiger beauftragen.

Ich setze als Anwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg weniger auf blumige Reden und feingeistige Schönheit, sondern vielmehr auf Ergebnisorientierung und Effektivität.

Mit nunmehr 26 Jahren der Tätigkeit im Strafrecht/Strafverteidigung ist Rechtsanwalt Duic Oberhausen Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Ich stehe auf Ih­rer Seite

Wer­den Sie fest­ge­nom­men, wird Ihre Woh­nung durch­sucht oder wer­den Sie von der Po­li­zei zwecks ei­ner Ver­neh­mung vor­ge­la­den, so soll­ten Sie um­ge­hend ei­nen An­walt kon­tak­tie­ren, be­vor Sie mit der Po­li­zei spre­chen. Sie soll­ten stets von Ih­rem Schwei­ge­recht Ge­brauch ma­chen und keine An­ga­ben zur Sa­che ma­chen, son­dern le­dig­lich Ihre Per­so­na­lien an­ge­ben (Name, Ge­burts­da­tum und -ort, An­schrift, Be­ruf, Fa­mi­li­en­stand, Staats­an­ge­hö­rig­keit).

Zur Sa­che soll­ten Sie je­doch drin­gend schwei­gen! Wir neh­men für Sie Ak­ten­ein­sicht, ana­ly­sie­ren die Lage und be­spre­chen mit Ih­nen das op­ti­male Vor­ge­hen und die best­mög­li­che Ver­teidigungsstrategie.

 

Wichtig im Strafrecht!

Erfolgreiche Strafverteidigung beginnt im Ermittlungsverfahren!

Sollten Sie von der Polizei zur Vernehmung geladen werden, müssen Sie der Ladung nicht folgen! Gehen Sie statt dessen besser zu Ihrem Rechtsanwalt!

Geben Sie niemals irgendwelche Erklärungen zur Sache gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne Akteneinsicht ab!

Also insbesondere nicht erst bei der Polizei eine Aussage machen in der Hoffnung, damit hätte sich die Sache erledigt. Sehr häufig passiert das Gegenteil!  Es flattert eine Anklageschrift ins Haus, obwohl doch der „liebe“ Polizeibeamte gesagt hatte, die Sache sei mit der Aussage vom Tisch. Dies wäre vermeidbar gewesen mit einer vorherigen Beratung beim Strafverteidiger und der Akteneinsicht.

Sie sind nicht verpflichtet, den Ermittlungsbehörden gegen sich selbst behilflich zu sein. Nennen Sie nur Ihre Personalien und zwar selbst dann, wenn Sie meinen, dass Ihnen nichts vorzuwerfen ist! Hier werden aus Sicht des Verteidigers die häufigsten Fehler gemacht!

Seine Rechte ausschöpfen heißt insbesondere nicht, dass man etwas zu verbergen hätte. Dieser, insbesondere von der Polizei, oft und gerne benutze, psychologische Ansatz geht fehl. Aus einem Schweigen können nämlich keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Dies gilt es zu befolgen, um eine den Regeln der Strafprozessordnung entsprechende Verteidigung aufzubauen bzw. zu ermöglichen.

Beachten Sie, dass das Befragungspersonal der Polizei gut geschult ist. Sie werden daher dort in keinem Fall die Oberhand behalten.

Insoweit soll noch Folgendes angemerkt werden: Viele Menschen bringen bei einem Ermittlungsverfahren der Polizei zunächst einmal mehr Vertrauen entgegen als einem Rechtsanwalt. Die Ansicht, dass die Polizei der ” Freund und Helfer ” sei, scheint weit verbreitet zu sein.

Eine Ernüchterung tritt dann regelmäßig ein, wenn eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft erfolgt, obwohl doch der freundliche Polizist gesagt hat, dass das Verfahren eingestellt werde. Bedenken Sie, dass Polizisten darin geschult sind, Sie zu vernehmen. Bedenken Sie dabei weiter, dass der Sie vernehmende Polizist davon ausgeht, dass Sie eine Straftat begangen haben und Ihnen diese Tat nun nachweisen will. Der befragende Polizist hat kein Interesse daran, den Vorwurf gegen Sie aus der Welt zu schaffen. Bei diesem Wunsch ist Ihnen allein nur Ihr Verteidiger behilflich.

Sollten Sie daher einer Straftat beschuldigt sein, dann ist die Polizei nicht Ihr Freund und Helfer.

Unsere Kanzlei deckt eine große Bandbreite von Raub über Internet-Strafecht bis hin zu Gewalttaten, ab. Unsere Mandanten können sich auf eine optimale Verteidigung verlassen. Das gilt bei außergerichtlichen Verfahren genauso wie in einem Strafprozess.

Ihre wichtigsten Rechte

Niemand ist davor geschützt, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahrens zu werden, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt zu bekommen oder gar verhaftet zu werden. Ermittlungsmethoden wie z.B. die Wohnungsdurchsuchung oder die Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume stellen einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre dar. Als Beschuldigter haben Sie verschiedenste Rechte, die Sie kennen und in Anspruch nehmen sollten. Jeder im Strafrecht erfahrene Rechtsanwalt wird Ihnen empfehlen, gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht keine Aussage ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Verteidiger zu machen. Es besteht für Sie als Beschuldigter keine Verpflichtung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden inhaltliche Angaben zu tätigen.

Ein Schweigen stellt kein Schuldeingeständnis dar

Auch darf ein Schweigen weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht negativ bewertet werden. Eine von Ihnen aber irrtümlich abgegebene Erklärung wird, auch nach entsprechender Korrektur, später voraussichtlich nachteilig ausgelegt werden. Die beste Verteidigungsstrategie im Strafverfahren kann regelmäßig erst nach Akteneinsicht bestimmt werden. Erst nach erfolgter Akteneinsicht sollte deshalb durch den Strafverteidiger eine inhaltliche Einlassung erfolgen. So wird gewährleistet, dass das beste Ergebnis erreicht werden kann.

Jedes Mandat, ob kleines oder großes Verfahren, bedeutet für uns eine große Verantwortung. Kein Fall ist gleich und in jedem Strafverfahren ist eine individuelle Strategie erforderlich, ausgerichtet an den Interessen unserer Mandanten.


Sollte Ihnen kein Pflichtverteidiger zustehen, Sie aber auf Grund niedriger Einkommensverhältnisse bedürftig sein, biete ich regelmäßig die Abrechnung meiner Tätigkeit auf Basis der niedrigen Gebühren eines Pflichtverteidigers an.


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In einigen Bereichen des Zivilrechts übernehme ich ebenfalls Ihre Vertretung, insbesondere wenn es sich um Spätfolgen des Strafverfahrens, wie etwa Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche oder Rückforderungen handelt 


✔ 26 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung
✔ Individuelle Betreuung
✔ Attraktiver Erstberatungspreis
✔ Transparente Kostenstruktur
✔ Übernahme Pflichtverteidigung
✔ Strafverteidigung bundesweit
✔ Abrechnung nach RVG anstatt teurer Vergütungsvereinbarung
✔ Ratenzahlung möglich

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