Anwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg

Tipp bei Pflichtverteidigung


Pflichtverteidiger in Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Bottrop gesucht?

In einem Strafprozess können Sie unter den Voraussetzungen des § 140 StPO ggf. einen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl erhalten.

Wir prüfen immer, ob dieses bei Ihnen zum Zuge kommen könnte.

Soweit Sie noch keinen Verteidiger haben und Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wird, so kann es sein, dass Sie aufgefordert werden – meist innerhalb einer kurzen Frist – einen Verteidiger Ihrer Wahl zu benennen, der dann zum Pflichtverteidiger bestellt wird.

Tipp bei Pflichtverteidigung: Das sollten Sie dann zügig tun!

(Bitte in eigener Sache: Warten Sie mit der Vereinbarung eines Termins bzw. Beauftragung eines Anwalts möglichst nicht bis zum letzten Tag des Fristablaufs).

Denn, wenn Sie sich daraufhin nicht melden, riskieren Sie, dass das Gericht einen Anwalt für Sie aussucht. Nun raten Sie mal, welchen Anwalt das Gericht dabei aussuchen wird? Einen, der für Sie kämpft oder einen der dem Richter keine Probleme bereitet?

Der Verteidiger muss dabei auch nicht aus Ihrem Gerichtsbezirk stammen – entscheidend ist allein das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Verteidiger.

Kosten der Pflichtverteidigung

Die strafrechtliche Pflichtverteidigung hat nichts mit der zivilrechtlichen Prozesskostenhilfe und damit auch nichts mit der finanziellen Situation des Beschuldigten zu tun. Das Gesetz bestimmt – unabhängig vom Einkommen – in welchen Fällen dem Beschuldigten oder Angeklagten ein Pflichtverteidiger zusteht.

Richtig ist aber, dass der Pflichtverteidiger seine Kosten zunächst aus der Staatskasse erhält und die Gebühren des Pflichtverteidigers niedriger sind als die des Wahlverteidigers. Wird der Angeklagte dann freigesprochen, muss er sich um die Bezahlung des Verteidigers keine Sorgen machen. Wird er jedoch verurteilt, trägt er in aller Regel die gesamten Kosten des Verfahrens, also auch die Gebühren des Pflichtverteidigers.

Von Vorteil ist es aber natürlich, dass ein Anwalt sofort mit der Verteidigung des Beschuldigten beginnen kann, ohne dass dem finanzielle Schwierigkeiten entgegenstehen.

Ich bearbeite meine Pflichtmandate genau wie die Wahlmandate. Einen qualitativen Unterschied mache ich nicht. Sofern Leistungen möglich und zu erbringen sind, die mit dem Pflichtverteidigerhonorar nicht mehr zu kompensieren sind, werden Sie darüber und über die verschiedenen Optionen zur Lösung der Situation selbstverständlich aufgeklärt.

Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren und wollen einen Pflichtverteidiger beauftragen?


Lassen Sie sich niemals von einem Ihnen durch das Gericht beigeordneten Pflichtverteidiger verteidigen, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass dieser Ihre Interessen hinreichend vertreten wird. Das Gericht ordnet in der Regel einen Verteidiger bei, der diesem am wenigsten Arbeit macht. Nennen Sie Vorab den Namen des Strafverteidigers Ihrer Wahl, sodass das Gericht diesen als Pflichtverteidiger beiordnen kann oder wenden Sie sich direkt an die Kanzlei des Strafverteidigers Ihres Vertrauens.


 

Rechtsanwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg –Tipp bei Pflichtverteidigung