Rechtsanwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg


Anwalt Insolvenzstrafrecht Oberhausen Duisburg

Als Gewerbetreibender oder z. B. Geschäftsführer bekommt man ggf. erst sehr spät mit, dass bereits schon strafrechtliche Ermittlungen laufen. Entweder wurde dabei eine Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft über den Insolvenzantrag gemacht oder es gibt konkrete Anzeigenerstatter, wie z. B. die Gläubiger oder sogar der Insolvenzverwalter nach Sichtung der Unterlagen, die ein solches Verfahren in Gang setzen können.

Und häufig ist es so, dass Insolvenzstraftaten tatsächlich in Betracht kommen könnten.

Anfangsverdacht im Insolvenzstrafrecht

Ein für die Ermittlungen nötiger – aber ausreichender – Anfangsverdacht
läßt sich in der Regel häufig finden. Bei einer Insolvenz steht häufig der Verdacht der Insolvenzverschleppung wie auch der Verdacht der Verkürzung von Sozialabgaben im Raum. Aber auch Vorwürfe des Betrugs, der Untreue oder der Verletzung der Buchführungspflicht kommen in Betracht.

Nach Beauftragung beantragen wir unverzüglich Akteneinsicht, um den gleichen Kenntnisstand wie die Ermittlungsbehörden zu erlangen. Die Akteneinsicht steht dem Beschuldigten grundsätzlich nicht selbst zu.

Nach Einsicht in die vollständigen Ermittlungsakten besprechen wir gemeinsam mit Ihnen die Sach – und Rechtslage und bereiten nach den Erkenntnissen des sich ergebenden Sachverhalts eine optimale Strafverteidigung im Insolvenzstrafrecht vor.

Sie haben ein insolvenzstrafrechtliches Problem?

Als erfahrener Rechtsanwalt für Insolvenzstrafrecht stehe ich Ihnen zur Seite.

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