Das Jugendstrafrecht

Vertretung für Jugendliche und Heranwachsende bei allen Strafdelikten

Anwalt Jugendstrafrecht Oberhausen Duisburg

Jahrelange Erfahrung im Jugendstrafrecht – Zielführende Verteidigungsstrategie

Du bist zwischen 14 und 18 Jahren alt, jedenfalls aber unter 21 und wirst beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben?  Dann solltest Du diesen Beitrag zum Jugendstrafrecht unbedingt lesen und einen Anwalt für Jugendstrafrecht kontaktieren.  

Oder Sie sind besorgte Mutter oder Vater eines Kindes im Alter von 14 bis 20 Jahren, welches eine Straftat begangen haben soll? Auch dann sollten Sie unbedingt zu einem Anwalt für Jugendliche Kontakt aufnehmen.


Mit dem 14. Geburtstag beginnt die Strafmündigkeit. Über Hilfen vom Jugendamt und anderen Einrichtungen hinaus drohen bei einem strafrechtlchen Verhalten Jugendlicher nun auch Maßnahmen der Strafverfolgung. Das Jugendstrafrecht sieht allerdings ein abgestuftes System von Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafe vor, die allesamt Erziehungsgesichtspunkten Rechnung tragen sollen.

Der Verteidiger muss sich daher intensiv mit dem Jugendlichen befassen, um – über den Beitrag der Jugendgerichtshilfe hinaus – dem Gericht Hilfestellungen bei der Wahl der angemessenen Rechtsfolgen der Tat zu geben.

Vorab ist natürlich – wie bei Erwachsenen – stets aus anwaltlicher Sicht zu prüfen, ob überhaupt ein strafbares Verhalten vorliegt und dieses nachweisbar ist. Im Verfahrensrecht ist ein Jugendlicher mit geringer Lebenserfahrung noch stärker überfordert als ein Erwachsener ohnehin.


Anwalt Jugendstrafrecht Oberhausen Duisburg


Bei Heranwachsenden (zwischen 18 und 21 Jahren) muss das Gericht entscheiden, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Jugendstrafrecht ist anzuwenden, wenn Reifeverzögerungen in der Person des Angeklagten gegeben sind oder es sich bei der Tat um eine jugendtypische Verfehlung handelt. Da die Anwendung des Jugendstrafrechts für den Angeklagten vorteilhafter ist, muss der Verteidiger die Weichenstellung des Gerichts zugunsten seines Mandanten beeinflussen und deshalb mögliche Gründe für die Anwendung des Jugendstrafrechts vorbringen.

Rechtsmittel im Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafverfahren gilt nach § 55 JGG die Besonderheit, dass Urteile und Entscheidungen, die nur eine Erziehungsmaßregel oder Zuchtmittel anordnen, nicht wegen der Rechtsfolgen mit Rechtsmitteln angegriffen werden können. Der Angriff des Schuldspruchs ist natürlich möglich.

Ebenso kann im Jugendstrafverfahren zwar Berufung gegen das amtgerichtliche Urteil in der ersten Instanz eingelegt werden. Das Berufungsurteil ist aber nicht mehr mit der Revision anfechtbar. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht und der StPO.

Sie haben ein jugendstrafrechtliches Problem?

Als erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen zur Seite.

Sie bekommen von mir eine erste Einschätzung und konkrete Tipps für die weitere Vorgehensweise.

Vereinbaren Sie jederzeit online einen Erstberatungstermin beim Anwalt für Jugendstrafrecht Oberhausen Duisburg.

Vertretung für Jugendliche und Heranwachsende bei allen Strafdelikten

Als  erfahrener Anwalt für Strafrecht kenne ich das Jugendstrafrecht aus jahrelanger Praxis. Wir unterstützen unsere jugendlichen Mandanten vom Ermittlungsverfahren bis zur Gerichtsverhandlung und wenn nötig darüber hinaus. Als Strafverteidiger entwickeln wir die bestmögliche Vertretung und begegnen unseren Mandanten stets auf Augenhöhe.


Rechtsanwalt Jugendstrafrecht Oberhausen Duisburg