Wann liegt ein besonders schwerer Diebstahl vor?
Zunächst muss ein Diebstahl vorliegen. Dieser liegt vor, Wenn ich eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnehme, die Sache mir oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Ein “besonders schwere Fall” des Diebstahls liegt in der Regel vor, wenn
- zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
- eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
- gewerbsmäßig stiehlt,
- aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,
- eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,
- stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder
- eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.
In den häufigsten Fällen, liegt ein besonders schwere Fall des Diebstahls vor, wenn der Täter einen klassischen Einbruchsdiebstahl (Wohnungseinbruchsdiebstahl) begeht. Aufbrüche von Kfz sind ebenfalls häufig.
Im Gegensatz zum Diebstahl muss der Täter also schon mehr kriminelle Energie aufwenden, um sich die Sache rechtswidrig zuzueignen. Es sollten nunmehr keine Zweifel bestehen, dass Sie eine kompetente Verteidigung brauchen.
Wie werde ich für einen besonders schweren Fall des Diebstahls bestraft?
Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zehn Jahren. Es ist jedoch anzumerken, dass es sich bei dem besonders schweren Fall des Diebstahls um ein sog. “Regelbeispiel” handelt. Eine Verwirklichung der einzelnen Regelbeispiele (also die einzelnen Varianten der Tat) führen in der Regel zu einer Bestrafung aus dem oben genannten Strafrahmen.
Dies muss jedoch nicht der Fall sein. Mit einer guten Verteidigung können sich auch Argumente dafür finden, dass ein Regelbeispiel nicht in Ihrem Fall vorliegt. Dann verbleibt zwar eine Strafbarkeit wegen Diebstahls, jedoch hat dieser, “lediglich” einen Strafrahmen bis fünf Jahre oder Geldstrafe. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten und verteidigen.
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