Rechtsanwalt Scheidung Oberhausen Duisburg

Anwalt Berechnung der Scheidungskosten Oberhausen


Ich bin nicht nur auf das Familienrecht generell, sondern auch auf das Scheidungsrecht spezialisiert. Ich stelle uns gerne den unterschiedlichen Anforderungen an die anwaltliche Beratung und die Bedürfnisse unserer Mandanten im Scheidungsverfahren. Wir “spielen” zwar immer fair, nutzen aber legale Mittel, um für Sie so viel wie möglich rauszuholen. Dabei sind wir zugleich bedacht, so kosteneffizient wie möglich zu arbeiten. Damit Sie wissen, worauf Sie sich finanziell einlassen, erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot über die für Sie im Scheidungsverfahren anfallenden Kosten.

Die für Sie vorteilhafte Honorargestaltung bei Scheidung

Günstiger als bei mir werden Sie nicht geschieden. Das ist unser Versprechen an Sie! Doch wie können wir dies gewährleisten? Ganz einfach. In Deutschland richtet sich die Vergütung eines Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). An dieses sind die Rechtsanwälte gebunden. Das bedeutet, dass nicht weniger Gebühren verlangt werden dürfen, als gesetzlich vorgeschrieben. Viele Anwälte (für Familienrecht) verlangen aber weitaus höhere Gebühren. Wir nicht! Ich garantiere Ihnen, dass nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren berechnet werden.

Eine einvernehmliche Scheidung kostet durchschnittlich, je nach Einkommen,  1.200,00 € – 1.500,00 € zzgl. der Gerichtskosten. Ich mache es in der Regel so, dass ich einen Vorschuss in Höhe von ca. 300,00 € auf die Anwaltskosten berechne und dann schon bereits den Scheidungsantrag beim Familiengericht für Sie einreiche. Insoweit gehen wir mit den Anwaltskosten zum überwiegenden Teil in Vorleistung und Sie verlieren keine wertvolle Zeit. Über den verbleibenden Betrag finden wir zusammen eine angemessene monatliche Zahlungsweise.

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