Anwalt Familienrecht Oberhausen

Anwalt Scheidungsfolgenvereinbarung Oberhausen Duisburg


Geld und Nerven sparen durch den Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Ein Kernbereich im Familienrecht ist die individuelle Erstellung einer unterschriftsreifen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Das bei Trennung und Scheidung

von mir praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf ab, die familienrechtlichen Interessen meiner Mandanten zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln.

Regelungsbereiche des Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Hierzu gehören in erster Linie

Unterhaltsansprüche, d.h. der Unterhalt sowohl während der Trennungszeit (Trennungsunterhalt), als auch für die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung (nachehelicher Unterhalt) und der Kindesunterhalt

Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts, insbesondere die Regelung von Zugewinnausgleichsansprüchen (Zugewinn) einschließlich der damit zusammenhängenden Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich des Privat- sowie auch des Betriebsvermögens,

vermögensrechtliche Ansprüche außerhalb des Güterrechts, deren Geltendmachung und Berücksichtigung im Rahmen der Gesamtauseinandersetzung; hierzu gehört u.a. der Bereich der Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien und sonstiger Vermögenswerte sowie der Komplex der sog. unbenannten Zuwendungen („Schenkungen“) unter Eheleuten;

Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie

einvernehmliche und dem Wohl der Kinder entsprechende tragfähige Umgangsregelungen (Umgangsrecht), die es auch dem nicht betreuenden Elternteil über Trennung und Ehescheidung hinaus ermöglichen, den Lebensweg der gemeinsamen Kinder zu begleiten,

Das Verhandlungsergebnis mündet in eine notariell beurkundete oder im Scheidungsverfahren gerichtlich protokollierte einvernehmliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.

Der Vorteil der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung liegt in der Ersparnis von Zeit und Kosten durch geringere Gerichts- und Anwaltsgebühren gegenüber einem streitigen Gerichtsverfahren. Wenn nämlich über die Scheidungsfolgen keine Übereinkunft zwischen den Eheleuten erzielt werden kann, bleibt einem nur der längere und kostenintensivere Weg der gerichtlichen Klärung.
Dabei erhöht jede einzelne gerichtlich zu klärende Folgesache die Kosten der Scheidung.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil der außergerichtlichen Regelung liegt darin, dass gemeinsam gefundene Lösungen auch häufig zu einer Entspannung der konfliktgeladenen Trennungssituation beitragen, weil beiden Seiten langwierige, streitige und mit ungewissem Ausgang behaftete Prozesse erspart werden.

Was kostet eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Kosten der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich nicht pauschalisieren. Sie richten sich vielmehr nach dem jeweiligen Inhalt der Regelung. So ist für die Kostenbestimmung der sogenannten „Verfahrenswert/ Gegenstandswert“ entscheidend. Die Kosten sind konsequenterweise nur dann wesentlicher höher, wenn innerhalb der Scheidungsfolgenverein-barung auch eine Vermögensübertragung ( z. B. Hausübertragung) geregelt werden soll.

Rechtsanwalt Duic in Oberhausen klärt Sie gerne unverbindlich über die anfallenden Kosten auf.

Es gibt verschiedene Arten von Scheidungsanwälten. Die einen versuchen grundsätzlich eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten zu erzielen. Die anderen sind stets auf Krawall gebürstet und reiten ihre Mandanten oft in unzählige unnötige Prozesse. Sie kosten den Mandanten oft ein Vermögen. In meiner Kanzlei versuche ich, dass sich alle Beteiligten nach der Scheidung noch im Spiegel und den anderen anschauen können. Wenn es aber zu keiner gütlichen Einigung kommen kann und es erforderlich ist einen Konflikt auszutragen, muss man dem Mandanten bestmöglich zur Seite stehen.

Vereinbaren Sie gerne einen Erstberatungstermin für die Besprechnung einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Wer Kosten sparen will, sollte daher stets eine Einigung auf einer möglichst niedrigen Eskalationsstufe anstreben, am besten also außergerichtlich und verbindlich fixiert in einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung. Dann muß vor Gericht nur noch die Scheidung selbst und der Versorgungsausgleich geklärt werden und für die übrigen Angelegenheiten fallen Gerichtskosten sowie Anwaltsgebühren für das Gerichtsverfahren nicht mehr an.

Dies bedeutet selbstverständlich nicht, daß auf die Durchsetzung der eigenen Rechte verzichtet und eine Einigung „um jeden Preis“ erzielt werden soll. Nur wer seine Rechte kennt und dem anderen gegenüber auch kompetent vertreten kann, wird als Verhandlungspartner ernst genommen. Und nur ernsthafte Verhandlungen von beiden Seiten führen letztlich auch zum gewünschten Erfolg, einer die Interessen beider Seiten wahrenden angemessenen Scheidungsfolgenvereinbarung.

 

FAQ Scheidungsfolgenvereinbarung


 

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