Was ist ein Betrugsdelikt? | Strafmaß & Arten des Betrugs

Anwalt Betrug Oberhausen Duisburg

Vorwurf Betrug: Betrugsfälle sind keine Seltenheit


Wenn es durch eine Täuschung zu einer Vermögensminderung eines Anderen kommt, ist in der Rechtsprechung von Betrug die Rede. Ein klassisches Beispiel ist hier z. B. wenn bei Ebay ein Gegenstand angeboten wird, der in Wirklichkeit nicht im Besitz des Anbieters ist. Ein interessierter Käufer bezahlt den Kaufpreis, da er fälschlicherweise davon ausgeht, den Gegenstand zu erhalten. Egal, ob im Netz, beim Autokauf oder beim BAföG Antrag – Betrugsfälle sind keine Seltenheit und landen häufig vor einem Gericht.

Wer Opfer eines Betruges wird, oder wem ein Betrug vorgeworfen wird, sieht sich mit Fragen konfrontiert wie:

„Was genau ist Betrug?“

„Wo ist der Betrug im Gesetz geregelt?“

„Welche Arten vom Betrug gibt es?“

Diese Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.

Das Betrugsdelikt

Ein Betrugsdelikt nach § 263 StGB zeichnet sich dadurch aus, dass der oder die Täter dem Opfer Tatsachen vorenthalten oder in falscher Weise präsentieren, hierdurch einen Irrtum erregen und dadurch das Vermögen des Opfers selbst oder das eines Dritten schädigen. Auch die Bereicherung der Täter oder Dritter durch die Täuschung oder Vorenthaltung von Tatsachen zählt zum Betrug. Damit fällt das Betrugsdelikt unter das Vermögensdeliktrecht. Dieses befasst sich mit Straftaten, die sich gegen Vermögen oder Vermögensbestandteile eines Anderen richten. Es liegt also eine Täuschungshandlung vor (Anbieten von Handy auf Ebay), die zu einem Irrtum auf Seiten des Geschädigten führt (Handy existiert), dem Täter oder einem Dritten einen Vermögensvorteil schafft (Kaufpreis) und zu einer Vermögensminderung bei dem Opfer führt (gezahltes Geld). Das Strafmaß liegt hier zwischen einer Geldstrafe und einer 5-jährigen Freiheitsstrafe. Das Strafmaß kann sich bedeutend erhöhen, wenn einige Bedingungen erfüllt sind.

Schwerer Betrug

Im Falle eines besonders schweren Betruges beläuft sich die Strafe auf eine 6- bis 10-jährige Freiheitsstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt dann vor, wenn Sonderbedingungen erfüllt sind. Dies ist der Fall, wenn:

  • Der Betrug gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande erfolgt
  • Ein besonders hoher Vermögensverlust vorliegt oder eine große Zahl von Opfern vorliegt
  • Eine andere Person damit in wirtschaftliche Not gebracht wird
  • Eine Stellung als Amtsträger missbraucht wird

Arten des Betruges

Wenn neben der Täuschung der Vermögensvorteil jedoch entfällt, schließt das den Betrug nicht aus. Nach § 264 StGB ist der Subventionsbetrug strafbar, bei dem der Täter durch Falschangaben Leistungen aus öffentlichen Mitteln und Betrieben – also eine Subvention, erhält. Dies ist z. B. bei Falschangaben in einem Antrag der Fall, in denen der Antragstellende auf daraus resultierende Leistungen hofft. Wenn ein Student beispielsweise Falschangaben über eigene Vermögenswerte beim Ausfüllen seines BAföG Antrages tätigt, um einen höheren BAföG Satz zu erhalten, gilt dies als Subventionsbetrug. Zu den weiteren Arten des Betruges zählt der Computerbetrug nach § 263a StGB. Hierbei bereichert oder schadet der Täter sich an dem Opfer durch die Manipulation eines Datenverarbeitungsvorganges. In § 264a ff. StGB finden sich mit dem Kapitalanlagenbetrug, Kreditbetrug und Sportwettenbetrug weitere Sonderfälle des Betruges. Mit jedem der einzelnen Delikte sind hierbei spezifische Voraussetzungen und Rechtsfolgen verbunden.

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