Anwalt Vermögensdelikte Oberhausen Duisburg


Einen nicht unerheblichen Teil innerhalb des Strafrechts nehmen Vermögensdelikte ein.

Hierzu zählen Straftaten, die sich gegen das (fremde) Vermögen oder dessen Bestandteile richten. Die bekanntesten Vermögensdelikte aus dem Strafgesetzbuch sind:

> Diebstahl ( § 242 Strafgesetzbuch)
> Betrug ( § 263 Strafgesetzbuch)
> Raub ( § 249 Strafgesetzbuch)
> Hehlerei ( § 259 Strafgesetzbuch)

Die Vermögensdelikte

schützen das zivilrechtliche Vermögen, das Eigentum sowie den Gewahrsam über Sachen. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis hin zu mehrjähriger Freiheitsstrafe.
Bevor Sie sich auf eine Einlassung gegenüber der Polizei einlassen, sollten Sie den Rat eines Anwalt für Strafrecht einholen.Wir beraten und vertreten Sie, wenn Ihnen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ein Vermögensdelikt vorgeworfen wird.
Nicht selten lässt sich eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens durch eine kompetente und zielgerichtete Strafverteidigung erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten Sie uns möglichst frühzeitig einschalten. Am besten gleich nachdem Sie eine Vorladung von der Polizei bekommen oder auf anderem Wege davon erfahren haben, dass Sie angezeigt wurden oder gegen Sie ermittelt wird. Je eher ein Rechtsanwalt für Strafrecht hinzugezogen wird, desto mehr Einfluss kann er auf den weiteren Gang des Verfahrens nehmen.

  • Lassen Sie sich nicht einwickeln!
  • Es gilt auch hier: Erst Anwalt einschalten, dann reden!

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