Rechtsanwalt Ehescheidung Oberhausen Duisburg

Anwalt Ablauf Scheidung Oberhausen Duisburg


Der Ablauf des Ehescheidungsverfahrens vor dem Familiengericht läuft grundsätzlich in folgenden Schritten ab:

1.  Zunächst muss das so genannte Trennungsjahr abgewartet werden. Zur Sicherheit sollten Sie daher den Trennungszeitpunkt durch ein anwaltliches Schreiben an den anderen Ehegatten dokumentieren lassen, dann gibt es in der Regel keinen Streit um den Trennungszeitpunkt.

 

2. Ist das Trennungsjahr abgelaufen, können Sie den Ehescheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Hierfür benötigen Sie einen Rechtsanwalt, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Der andere Ehegatte benötigt keinen Anwalt, so dass bei einer Scheidung, bei der kein Streit besteht (sog. unstreitige Scheidung), die Anwaltskosten für den zweiten Anwalt gespart werden können.

 

3. Ist der Scheidungsantrag eingereicht, fordert das Familiengericht die Gerichtskosten an. Sind diese eingezahlt, stellt es den Antrag dem Antragsgegner zu und übersendet an beide Seiten die Fragebögen zum Versorgungsausgleich.

 

4. Die Fragebögen zum Versorgungsausgleich müssen nun ausgefüllt und unterschrieben wieder an das Familiengericht zurückgeschickt werden. Das Gericht lässt nach Erhalt der Fragebögen die Rentenversicherer ausrechnen, welche Rentenanwartschaften jeder in der Ehezeit verdient hat.

 

5. Liegen alle Auskünfte der Rentenversicherungsträger dem Gericht vor, bestimmt es einen Scheidungstermin, zu dem die Eheleute erscheinen müssen.

 

6. Im Scheidungstermin fragt das Gericht beide Parteien, wann sie sich getrennt haben und ob sie nach wie vor geschieden werden wollen. Anschliessend wird der Scheidungsbeschluss verkündet, der in der Regel einen Monat später rechtskräftig und damit endgültig ist.

 

Zum ersten Termin in unserer Kanzlei bringen Sie bitte Ihren Ausweis, die Heiratsurkunde sowie die Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder mit.

Sollten Sie über ein nur geringes Einkommen verfügen, bringen Sie bitte zusätzlich einen aktuellen Einkommensnachweis sowie Ihren Mietvertrag mit, damit wir die Frage klären können, ob für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragt werden kann. In diesem Fall bezahlt das Gericht die Anwalts- und Gerichtskosten für Sie.

 

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