Ich biete Ihnen anwaltliche Erstberatung zum  Festpreis.

Erstberatung Anwalt Oberhausen Duisburg

Bevor man zum Anwalt geht, möchte man natürlich gerne wissen, was es kostet. Und ein guter und unabhängiger Anwalt klärt Sie zu Beginn der Beratung über die Kosten auch gerne auf.

Wer sich im Streitfall an einen Anwalt wendet, muss selbstverständlich mit entsprechenden Gebühren rechnen. Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie ggf. nach dem Streitwert. Da sich bei Beginn der Erstberatung weder deren Zeitumfang noch Schwierigkeitsgrad konkret kalkulieren lassen, habe ich mich entschlossen für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind,  Erstberatungsfestpreise zur Grundlage zu machen.

Wer zu spät kommt, zahlt oft drauf! 


Das ist besonders dann interessant für Sie, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, oder die Beratungsleistungen dort nicht übernommen werden. So bekommen Sie eine seriöse anwaltliche Erstinformation und wissen schon einmal, in welche Richtung es geht.


Es ist erfahrungsgemäß oft günstiger, rechtzeitig einen Anwalt um Rat zu fragen, als später vielleicht die Folgen einer vermeidbaren Fehlentscheidung tragen zu müssen.

Da sich bei Beginn der Erstberatung weder deren Zeitumfang noch Schwierigkeitsgrad konkret kalkulieren lassen, habe ich mich entschlossen für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind,  nachstehende Erstberatungspreise zur Grundlage zu machen.

Faire und überschaubare Kosten möchte ich Ihnen auch über das Erstberatungsgespräch hinaus anbieten. Sollten Sie weitergehende anwaltliche Beratung oder Vertretung wünschen, so erläutere ich Ihnen meine Kostenstruktur gerne persönlich.

ERSTBERATUNGSKOSTEN ANWALT OBERHAUSEN DUISBURG

STRAFRECHT    ERSTBERATUNG 30,00 EUR inkl. MwSt. (alle Delikte, mit Ausnahme von Sexualstrafsachen)

                                           ERSTBERATUNG SEXUALSTRAFSACHEN  40,00 EUR inkl. MwSt.

ERSTBERATUNG JUGENDSTRAFRECHT (alle Delikte) 25,00 EUR inkl. MwSt.


TRENNUNG / SCHEIDUNG /UNTERHALT / SORGE / GEMEINSAME IMMOBILIE – ERSTBERATUNG 35,00 EUR inkl. MwSt.


BERATUNG ZU TRENNUNGS – UND SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG – ERSTBERATUNG 70,00 EUR inkl MwSt.


 VERBRAUCHERINSOLVENZ – ERSTBERATUNG 25,00 EUR inkl. MwSt.


REGELINSOLVENZ – ERSTBERATUNG 80,00 EUR inkl. MwSt.


ZIVILRECHT – ERSTBERATUNG 39,00 EUR inkl. MwSt.


Das Angebot kann Ihnen auch dazu dienen, sich nicht nur mit der rechtlichen Materie, sondern auch mit dem Anwalt vertraut zu machen.

Sind Sie am Ende des Gesprächs verpflichtet, mich zu beauftragen?
Nein!
Überlegen Sie in Ruhe, wie Sie vorgehen wollen und ob Sie das mit mir tun möchten.
Wenn ja, melden Sie sich.

Jede ggf. weiterführende und weitere Gebühren auslösende Tätigkeit spreche ich vorher selbstverständlich mit Ihnen ab. Sie haben damit eine optimale Kostenkontrolle.

Faire und überschaubare Kosten möchte ich Ihnen auch über das Erstberatungsgespräch hinaus anbieten. Sollten Sie weitergehende anwaltliche Beratung oder Vertretung wünschen, so erläutere ich Ihnen meine Kostenstruktur gerne persönlich.

Bei Prozesskostenhilfe bzw.Verfahrenskostenhilfe bringen Sie bitte unbedingt das Formular zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausgefüllt und mit Belegen versehen zum Termin mit. Ein Formular hierfür können Sie sich unter www.justiz.nrw/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php herunterladen.

Bei Beratungshilfe holen Sie sich bitte unbedingt vor Wahrnehmung des Besprechungstermins einen sog. Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht.


Termine bitte ich ausschließlich über die nachfolgenden Online-Terminkalender mit wenigen Klicks zu vereinbaren.


Erstberatung Anwalt Oberhausen Duisburg