Ich biete Ihnen anwaltliche Erstberatung zum fairen Festpreis.

Erstberatung Anwalt Oberhausen Duisburg

Bevor man zum Anwalt geht, möchte man natürlich gerne wissen, was es kostet. Und ein guter und unabhängiger Anwalt klärt Sie zu Beginn der Beratung über die Kosten auch gerne auf.

Wer sich im Streitfall an einen Anwalt wendet, muss selbstverständlich mit entsprechenden Gebühren rechnen. Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie ggf. nach dem Streitwert. Da sich bei Beginn der Erstberatung weder deren Zeitumfang noch Schwierigkeitsgrad konkret kalkulieren lassen, habe ich mich entschlossen für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind, Erstberatungsfestpreise zur Grundlage zu machen.

Wer zu spät kommt, zahlt oft drauf! 


Das ist besonders dann interessant für Sie, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, oder die Beratungsleistungen dort nicht übernommen werden. So bekommen Sie eine seriöse anwaltliche Erstinformation und wissen schon einmal, in welche Richtung es geht.


Es ist erfahrungsgemäß oft günstiger, rechtzeitig einen Anwalt um Rat zu fragen, als später vielleicht die Folgen einer vermeidbaren Fehlentscheidung tragen zu müssen.

Da sich bei Beginn der Erstberatung weder deren Zeitumfang noch Schwierigkeitsgrad konkret kalkulieren lassen, habe ich mich entschlossen für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind,  nachfolgende Erstberatungspreise zur Grundlage zu machen.

Die anwaltliche Erstberatung biete ich zum fairen Festpreis an. Davon umfasst ist eine anwaltliche Beratung von 30 – 40 Minuten Dauer.

Das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) würde hier zwar eine Abrechnung von zumindest 80 – 120,00 EUR (zzgl. USt.) erlauben.

Meine Festpreise liegen deutlich darunter, wie Sie weiter unten ersehen können.

Für den Fall, dass es im weiteren Verlauf zu einer Mandatierung kommt, wird die Beratungsgebühr auf das spätere Honorar angerechnet. Bei einer nur Kurz-Beratung wird die entsprechende Beratungsgebühr um bis zu 15 % reduziert.

ERSTBERATUNGSKOSTEN ANWALT OBERHAUSEN DUISBURG


STRAFRECHT    ERSTBERATUNG 35,00 EUR inkl. MwSt. (alle Delikte, mit Ausnahme von Sexualstrafsachen)

                                           ERSTBERATUNG SEXUALSTRAFSACHEN  45,00 EUR inkl. MwSt.

ERSTBERATUNG JUGENDSTRAFRECHT (alle Delikte) 30,00 EUR inkl. MwSt.


TRENNUNG / SCHEIDUNG /UNTERHALT / SORGE / GEMEINSAME IMMOBILIE – ERSTBERATUNG 39,00 EUR inkl. MwSt.


BERATUNG ZU TRENNUNGS – UND SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG – ERSTBERATUNG 70,00 EUR inkl MwSt.


 VERBRAUCHERINSOLVENZ – ERSTBERATUNG 30,00 EUR inkl. MwSt.


REGELINSOLVENZ – ERSTBERATUNG 80,00 EUR inkl. MwSt.


ZIVILRECHT – ERSTBERATUNG 39,00 EUR inkl. MwSt.


Jede ggf. weiterführende und weitere Gebühren auslösende Tätigkeit spreche ich vorher selbstverständlich mit Ihnen ab. Sie haben damit eine optimale Kostenkontrolle.

Faire und überschaubare Kosten möchte ich Ihnen auch über das Erstberatungsgespräch hinaus anbieten. Sollten Sie weitergehende anwaltliche Beratung oder Vertretung wünschen, so erläutere ich Ihnen meine Kostenstruktur gerne persönlich.


Termine bitte ich ausschließlich über die nachfolgenden Online-Terminkalender mit wenigen Klicks direkt zu buchen.  Eine Buchungsbestätigung erhalten Sie bereits nach wenigen Minuten.

✔ Termine Oberhausen  ✔ Termine Strafrecht Duisburg ✔ Termine Familienrecht Duisburg


Erstberatung Anwalt Oberhausen Duisburg