Ihr Rechtsanwalt Zivilrecht für Oberhausen Duisburg Mülheim

Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie auch auf diesem klassischen Rechtsgebiet als Anwalt Zivilrecht Oberhausen Duisburg. Gerade hier können zeit- und kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden, die statistisch gesehen immer häufiger in Vergleichen enden. Im Vordergrund steht daher eine umfassende Beratung.
Anwalt Zivilrecht Oberhausen Duisburg, Schadenersatz, Mietrecht.

Das allgemeine Zivilrecht

umfasst Vertragsverhältnisse und andere Ansprüche (Herausgabeansprüche etc.) zwischen Privatpersonen und/oder Unternehmen. Hierunter fallen Kaufverträge, Mietverträge und vieles andere, was nicht einem speziellen Rechtgebiet zugeordnet wird.
Das Feld des Zivilrechts ist – der Materie entsprechend – sehr weit.
Unsere Beratung umfasst sowohl die außergerichtliche wie auch gerichtliche Interessenswahrnehmung. Unser Bestreben ist es, Sie fair und ehrlich zu beraten.

Sobald ein Streit entsteht, geht es im Zivilrecht meist um die Frage: Wer will was von wem und woraus (Rechtsgrund). Und genau hier beginnt die beratende und vertretende Tätigkeit.

Anwalt Zivilrecht Oberhausen Duisburg: Bereiche:

  • Schuldrecht (z. B. Geldforderungen)
  • Mietrecht (Mietkündigung, Kautionsstreitigkeiten)
  • Schadensersatzrecht (Geltendmachung/Abwehr von Schadensersatz)
  • Darlehensrecht (Durchsetzung/Abwehr von Darlehens – und Kreditforderungen/Darlehen von privat und Verbraucherdarlehen)

Gerichtsbarkeit im Zivilrecht

In zivilrechtlichen Streitigkeiten sind die Zivilgerichte zuständig. Nach dem Streitwert bemisst sich die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts. Auf der untersten Ebene ist das Amtsgericht als erste Instanz zuständig. Bei bestimmten Streitwerten kommt die Streitigkeit schon in erster Instanz zum Landgericht. Oberlandesgerichte sind als weitere Instanz für Landgerichtssachen vorgesehen und der Bundesgerichtshof entscheidet über Fälle mit Relevanz. Wir beraten Sie zum zivilrechtlichen Instanzenzug, damit Sie verstehen, welche rechtlichen Möglichkeiten noch bestehen, wenn Sie in der ersten Instanz nicht obsiegen konnten.

Nicht immer führt eine Klage vor den Zivilgerichten zu den besten Ergebnissen. Es kann sinnvoll sein, sich mit dem Kontrahenten im Rechtsstreit einvernehmlich zu einigen. In der Kanzlei sind wir bestrebt, die für Sie individuell beste Lösung zu erarbeiten. Deshalb schließen wir auch einen außergerichtlichen Vergleich nicht aus, wenn das in Ihrem Fall passt. Unsere Vorgehensweise stimmen wir mit Ihnen ab.

Zivilrecht und Kosten

Im Zivilrecht bemessen sich die Anwaltskosten nach dem zugrunde liegenden Streitwert. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) setzt die Gebühren für die verschiedenen Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Zivilrecht fest. Wir halten die Gebührenfrage in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen für Sie transparent. Sie können auch zunächst eine Erstberatung in Ihrer Zivilrechtssache in Anspruch nehmen, für die die Gebühren angemessen sind.

Wie auch immer die Konstellation in Ihrem Fall ist, ich unterstütze Sie gerne dabei, Ihre begründeten Ansprüche durchzusetzen oder gegen Sie geltend gemachte unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Denken Sie insbesondere im Zivilrecht an Verjährungs- und andere Fristen.


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