Prozessvermeidung: Warum?

In vielen Fällen ist es besser, Prozesse zu vermeiden als Prozesse zu führen. Es geht nicht nur um die Kostenfrage. Eine außergerichtliche Einigung ist meist deutlich schneller zu erreichen und bietet darüber hinaus flexiblere Möglichkeiten in der Problemlösung.

Natürlich lässt sich eine Einigung auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens erzielen. Jeder Richter führt zu Beginn der mündlichen Verhandlung eine Güteverhandlung durch und sucht gemeinsam mit den Parteien einen Lösungsweg . Die Unterstützung des Gerichts ist hierbei oft hilfreich. Zu diesem Zeitpunkt sind aber bereits Prozesskosten entstanden, die nun ebenfalls auf die Parteien verteilt werden müssen.

In der Regel empfehle ich meinen Mandanten, den Weg der außergerichtlichen Einigung wenigstens zu versuchen. Es ist für mich aber selbstverständlich, dass diese Einigung nur in Abstimmung mit meinem Mandanten erfolgt und zuvor die Schmerzgrenze für meine Mandanten klar und bindend festgelegt wird.


 

Prozessvermeidung