Anwalt Familienrecht Zugewinnausgleich Oberhausen Duisburg


Der Zugewinnausgleich

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Sie leben in einer Zugewinngemeinschaft?
Dann findet bei Beendigung des Güterstandes der (familienrechtliche) Zugewinnausgleich statt.
Ein Ende der Zugewinngemeinschaft kann in diesen Fällen erfolgen:
  • Scheidung der Ehe
  • Aufhebung der Ehe
  • Tod eines der Ehepartner
  • Abschluss eines notariellen Ehevertrages, der die Zugewinngemeinschaft beendet
  • Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

Was bedeutet eigentlich Zugewinn?

Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehepartners dessen Anfangsvermögen übersteigt. Das Endvermögen ist das Vermögen, das einer der Ehepartner bei Beendigung des Güterstandes besitzt.

Für die Berechnung des Endvermögens bedarf es eines Stichtags. Diesen legt das Gesetz für den Fall der Scheidung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags bei Gericht fest. Rechtshängig ist der Scheidungsantrag, sobald der entsprechende Antragsschriftsatz des einen Ehepartners dem anderen Ehepartner durch das Gericht zugestellt wird.

Beim Zugewinnausgleich wird dann getrennt für beide Ehepartner der jeweilige Zugewinn berechnet. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn muss an den anderen den sogenannten Zugewinnausgleich bezahlen.

Ein einfaches Beispiel:

1 hat einen Zugewinn in Höhe von 40.000 €.

2 hat einen Zugewinn in Höhe von 20.000 €.

Der Zugewinn 1 übersteigt den Zugewinn 2 um 20.000 €. 1 hat also die Hälfte der Differenz, 10.000 € als Zugewinnausgleich an 2 zu bezahlen.

Steht Ihnen überhaupt ein Ausgleich zu?

Um das berechnen zu können, sind Sie auf die Auskunft Ihres Ehepartners hinsichtlich seines Anfangs- und Endvermögens angewiesen. Dieses Auskunftsrecht, wonach sich die Ehepartner gegenseitig zur Auskunft bezüglich des Bestands ihres Vermögens verpflichtet sind, ist gesetzlich geregelt.

Endet durch den Zugewinnausgleich automatisch das Miteigentum an einem Grundstück?

Zugewinnausgleich und die Beendigung eines Miteigentums an einem Grundstück sind rechtlich getrennte Materien. Sie können aber durch eine geschickte vertragliche Lösung miteinander kombiniert werden.


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