Rechtsanwalt Oberhausen – Häufige Fragen

Anwalt Duic Oberhausen – FAQ

Ich biete spezialisierte Rechtsberatung als Strafverteidiger Oberhausen, Scheidungsanwalt Oberhausen, Rechtsanwalt Familienrecht Oberhausen  und Anwalt Verbraucherinsolvenz Oberhausen. Zugleich kann ich Sie auch als Scheidungsanwalt Duisburg und Strafverteidiger Duisburg mit langjähriger Erfahrung beraten und vertreten.


Ich benötige einen Termin. Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Termine können stets nur nach vorheriger Absprache stattfinden!

Termine bitte ich über die Online-Terminkalender mit wenigen Klicks für den entsprechenden Baratungsort direkt zu buchen. Eine Buchungsbestätigung erhalten Sie bereits nach wenigen Minuten.
Anwalt Scheidung Oberhausen

Auch in Duisburg für Sie als Scheidungsanwalt Duisburg und Strafverteidiger Duisburg aktiv

Scheidungsanwalt Duisburg – Strafverteidiger Duisburg

Viele meiner Mandanten kommen auch aus Duisburg und dem Niederrhein. Deshalb komme ich meinen Interessenten und Mandanten gerne mit Terminen auch in Duisburg als Scheidungsanwalt Duisburg und Strafverteidiger Duisburg entgegen.

Terminbuchungsseite Duisburg

Dabei  werden für das Erstgespräch zu einer bevorstehenden einverständlichen Scheidung und bei beabsichtigter Beauftragung mit einer Pflichtverteidigung keine Gebühren berechnet. Diesbezügliche Termine können auch über die Onlinebuchung sowohl für Oberhausen als auch für Duisburg vereinbart werden. Klicken sie einfach bei Ihrer Buchung die entsprechende Rubrik an.

Welche Unterlagen sind für den ersten Termin erforderlich?

Grundsätzlich empfiehlt es sich alle mit der jeweiligen Sache in Verbindung stehenden Dokumente und Unterlagen zu Ihrem ersten Termin mitzubringen (insbesondere „amtliche Briefe“ wie Gerichtspost, Vorladungen, Anhörungen usw.). Nur so können wir garantieren, dass wir alle relevanten Fakten eines Falles kennen und uns optimal auf Ihre Beratung/Vertretung vorbereiten.

Kann ich die Anwaltskosten auch in Raten zahlen?

Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist das möglich. Gerne können Sie mich im Termin auf eine Ratenzahlung der Anwaltskosten ansprechen.

Ich habe ein rechtliches Problem, kann mir aber einen Anwalt nicht leisten. Was muss ich tun?

In Strafsachen kann Ihnen ein Anwalt auch unter Umständen als Pflichtverteidiger bestellt werden.
In nahezu allen anderen Verfahrensarten gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe.

Im Fall der Inanspruchnahme von Beratungshilfe werden wir erst nach Vorlage eines Beratungshilfescheins tätig.


Anwalt Duic Oberhausen – FAQ