Rechtsanwalt Oberhausen – Häufige Fragen

Anwalt Duic Oberhausen – FAQ

Ich biete insbesondere spezialisierte Rechtsberatung als Strafverteidiger Oberhausen, Scheidungsanwalt Oberhausen, Rechtsanwalt Familienrecht Oberhausen  und Anwalt Verbraucherinsolvenz Oberhausen. Zugleich kann ich Sie auch als Scheidungsanwalt Duisburg und Strafverteidiger Duisburg beraten und vertreten.


Ich benötige einen Termin. Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Termine können stets nur nach vorheriger Absprache stattfinden!

Termine bitte ich über die Online-Terminkalender mit wenigen Klicks für den entsprechenden Baratungsort direkt zu buchen. Eine Buchungsbestätigung erhalten Sie bereits nach wenigen Minuten.

Beratungen Oberhausen  Beratungen Duisburg

Dabei  werden für das Erstgespräch zu einer bevorstehenden einverständlichen Scheidung, Ersteinschätzung im Strafrecht und bei beabsichtigter Beauftragung mit einer Pflichtverteidigung keine Gebühren berechnet.

(Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online Anmeldung, Wir können telefonisch keine Erstkontakte entgegennehmen. Die Online Anmeldung ist der schnellste Weg zu einer Beratung).

Welche Unterlagen sind für den ersten Termin erforderlich?

Grundsätzlich empfiehlt es sich alle mit der jeweiligen Sache in Verbindung stehenden Dokumente und Unterlagen zu Ihrem ersten Termin mitzubringen (insbesondere „amtliche Briefe“ wie Gerichtspost, Vorladungen, Anhörungen usw.). Nur so können wir garantieren, dass wir alle relevanten Fakten eines Falles kennen und uns optimal auf Ihre Beratung/Vertretung vorbereiten.

Ich habe ein rechtliches Problem, kann mir aber einen Anwalt nicht leisten. Was muss ich tun?

In Strafsachen kann Ihnen ein Anwalt auch unter Umständen als Pflichtverteidiger bestellt werden.
In nahezu allen anderen Verfahrensarten gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe.

Im Fall der Inanspruchnahme von Beratungshilfe werden wir erst nach Vorlage eines Beratungshilfescheins tätig.


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