Rechtsanwalt Oberhausen – Häufige Fragen

Anwalt Duic Oberhausen – FAQ


Was kostet eine Erstberatung?

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Ich benötige einen Termin. Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Termine können stets nur nach vorheriger Absprache stattfinden!

Über unsere Online-Terminbuchung können Sie rund um die Uhr einen Termin für meine Beratungsangebote vereinbaren.

Termine bitte ich ausschließlich über die nachfolgenden Online-Terminkalender mit wenigen Klicks direkt zu buchen.  Eine Buchungsbestätigung erhalten Sie bereits nach wenigen Minuten.

 

Eine Bitte in eigener Sache: Warten Sie mit der Vereinbarung eines Termins bzw. Beauftragung eines Anwalts möglichst nicht bis zum letzten Tag des Fristablaufs.

Wir achten stets darauf Sie im Vorfeld über alle potentiellen Kosten aufzuklären und unternehmen keine Schritte, die mit unvorhergesehenen Kosten für Sie verbunden wären.

Die meisten meiner Mandanten wollen auch zunächst eine Beratung. Selbst wenn sie eigentlich mit einem konkreten Auftrag oder einer konkreten Fragestellung den Termin vereinbart haben, ergeben sich im Gespräch manchmal neue Erkenntnisse, durch die sie ihre Lage anders einschätzen als zuvor. Die Bedeutung des Gesprächs darf also nicht unterschätzt werden.

 

Welche Unterlagen sind für den ersten Termin erforderlich?

Grundsätzlich empfiehlt es sich alle mit der jeweiligen Sache in Verbindung stehenden Dokumente und Unterlagen zu Ihrem ersten Termin mitzubringen (insbesondere „amtliche Briefe“ wie Gerichtspost, Vorladungen, Anhörungen usw.). Nur so können wir garantieren, dass wir alle relevanten Fakten eines Falles kennen und uns optimal auf Ihre Beratung/Vertretung vorbereiten.

 

Ich habe ein rechtliches Problem, kann mir aber einen Anwalt nicht leisten. Was muss ich tun?

In Strafsachen kann Ihnen ein Anwalt auch unter Umständen als Pflichtverteidiger bestellt werden.
In nahezu allen anderen Verfahrensarten gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, bei deren Beantragung wir Ihnen gerne helfen.

Im Fall der Inanspruchnahme von Beratungshilfe werden wir erst nach Vorlage eines Beratungshilfescheins tätig.


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