Anwalt Scheidung Oberhausen – Scheidungsanwalt Oberhausen – Anwalt Familienrecht Oberhausen – Anwalt Strafrecht Oberhausen – Strafverteidiger Oberhausen
Ich stehe Ihnen mit meiner Kanzlei in den Spezialgebieten als Anwalt Scheidung Oberhausen, Scheidungsanwalt Oberhausen, Rechtsanwalt Familienrecht Oberhausen, Rechtsanwalt Strafrecht Oberhausen, Strafverteidiger Oberhausen sowie in den weiteren Tätigkeitsfeldern, dem allgemeinen Zivilrecht oder bei Insolvenz, gerne zur Verfügung.
Häufig wird die Kontaktaufnahme mit einer Rechtsanwalts – Kanzlei aus Sorge über zu hohe Anwaltshonorare gescheut. Der Gang zum Rechtsanwalt erfolgt daher oft zu spät. Dies kann zu fatalen Folgen führen. Tatsächlich kann durch rechtzeitige anwaltliche Beratung beim Anwalt Scheidung Oberhausen, Anwalt Familienrecht Oberhausen oder Anwalt Strafrecht Oberhausen oft ein nachteiliger Ausgang einer Rechtssache oder eines Verfahrens vermieden oder abgeschwächt werden.
Spezialisierung auf den Punkt. Nach dem Prinzip „richtig oder gar nicht” habe ich mich frühzeitig auf ausgewählte Rechtsgebiete konzentriert. Profitieren Sie von nunmehr 25 Jahren Erfahrung.
Rechtsanwalt Scheidung Oberhausen – Scheidungsanwalt Oberhausen – Rechtsanwalt Familienrecht Oberhausen – Strafverteidiger Oberhausen – Anwalt Insolvenzrecht Oberhausen
Ich freue mich, Ihnen helfen zu können.
Erstberatung der Kanzlei zum Festpreis*
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Das Angebot kann Ihnen auch dazu dienen, sich nicht nur mit der rechtlichen Materie, sondern auch mit dem Anwalt Scheidung Oberhausen, Anwalt Strafrecht Oberhausen oder Anwalt Verbraucherinsolvenz Oberhausen vertraut zu machen. Wenn Sie dann der Überzeugung sind, die richtige Wahl getroffen zu haben, können Sie mich bei Bedarf gerne auch weitergehend mandatieren und mit Ihrer Vertretung beauftragen.
VORSPRUNG DURCH LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG & SPEZIALISIERUNG
Auf meiner Webseite informiere ich Sie über meine Kerngebiete als Scheidungsanwalt Oberhausen sowie als Rechtsanwalt Strafrecht Oberhausen. Das Sexualstrafrecht bildet bei mir nochmals einen gesonderten Schwerpunkt. Weitere Informationen zu diesem Gebiet finden Sie auch unter: www.ra-duic.de
Es sei darauf hingewiesen, dass Webseiten nicht eine individuelle Beratung ersetzen können. Sie können frei wählen, ob ich Sie als Anwalt Familienrecht Oberhausen oder als Anwalt Strafrecht Oberhausen rechtlich beraten oder/und bei Gericht oder außergerichtlich vertreten soll. Ich erarbeite für Sie praxisnahe und gut umsetzbare Lösungen; arbeite effizient, vermeide unnötige Kosten und zeige Ihnen – wenn möglich – günstigere Alternativen. Damit behalten Sie stets den Überblick. Vertretungsberechtigt bin ich in der gesamten Bundesrepublik bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in erster und zweiter Instanz. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Anwalt kann ich Ihnen nicht nur im Familienrecht oder Strafrecht kompetent zur Seite stehen, sondern ein weiteres Spektrum an juristischen Dienstleistungen anbieten, Daher bietet Rechtsanwalt Frank Duic Oberhausen neben dem Strafrecht und Familienrecht außerdem Beratung in den folgenden Rechtsgebieten an: Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz und auf dem klassischen Gebiet eines Anwalts dem allgemeinen Zivilrecht.
IHR ANWALT FRANK DUIC
Rechtsanwalt Scheidung Oberhausen – Scheidungsanwalt Oberhausen – Rechtsanwalt Familienrecht Oberhausen – Strafverteidiger Oberhausen – Anwalt Verbraucherinsolvenz Oberhausen
Langjährige Erfahrung im Umgang mit der Justiz und hohe Qualifikation bilden die Basis, auf der Rechtsanwalt Duic die hohen Ansprüche seiner Mandanten erfüllt. Er ist davon überzeugt, dass seine kompromisslose Spezialisierung von Vorteil für seine Mandanten ist. Rechtsanwalt Duic hat sich auf das Familienrecht und das Strafrecht spezialisiert. Sie können sicher sein, dass er die Besonderheiten Ihrer Sorgen versteht und auf Ihre speziellen Probleme rechtlich eingeht.
Bitte beachten Sie, dass durch Ihr Zusenden eines Faxes, E-Mails, Briefes oder durch das Hinterlassen einer telefonischen Nachricht an die Kanzlei kein Auftragsverhältnis mit uns entsteht. Dazu braucht es unser ausdrückliches schriftliches Einverständnis. So praktisch die elektronische Kommunikation ist, absolute Vertraulichkeit kann damit nicht gewährleistet werden. Sofern wir von Ihnen eine E-Mail erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie sich dieses Risikos bewusst sind und dieses in Kauf nehmen.