Anwalt Schadenersatz Oberhausen Duisburg


Geltendmachung/Abwehr von Schadenersatz

Schadensersatzrecht: Schadenersatzsowie Schmerzensgeldansprüche entstehen grundsätzlich bei Schäden, die gegen oder ohne den eigenen Willen durch eine andere Person oder einen Gegenstand hervorgerufen werden.

Schadensersatzansprüche dienen dabei dem Ausgleich des messbaren Schadens, welcher bei Personenschäden durch Zahlung eines angemessenen Schmerzensgelds erfolgt, über dessen Höhe man durch einen Anwalt verhandeln sollte.

Im Wesentlichen handelt es im Schadensersatzrecht um folgende Fälle:

  • Sachbeschädigungen,
  • Körperverletzungen,
  • Vertragsverletzungen,
  • Verkehrsunfälle usw..

Als Anwalt Schadenersatz Oberhausen Duisburg stelle ich zuerst Beweise zum Umfang des Schadens sicher, sucht dann den verantwortlichen Schädiger.

Die Kausalität zwischen Handlung und Schadenseintritt muss im Streitfall ebenso nachgewiesen werden wie die Angemessenheit der geltend gemachten Entschädigung.

Gelegentlich ist ein Mitverschulden des Geschädigten zu prüfen, oder es kommt eine Verletzung der dem Geschädigten obliegenden Schadensminderungspflicht in Betracht.

Das Einschalten eines erfahrenen Anwalts für Schadensersatzrecht ist schon im Frühstadium zu empfehlen. Jedes Detail des schädigenden Ereignisses muss berücksichtigt werden.

Nach einem Verkehrsunfall gilt es zu beachten, dass es sich bei Versicherungen um gewinnorientierte privatwirtschaftliche Unternehmen handelt, die bestrebt sind, den eigenen Leistungsanteil möglichst gering zu halten. Insofern haben sich bei Versicherungen verschiedener Techniken etabliert, um die Schadensabwicklung zu verzögern und die Erstattungsbeträge gering zu halten.

Für Schadensersatzklagen sind die Zivilgerichte zuständig.

Das Amtsgericht oder, bei höherem Streitwert, das Landgericht hat darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe einem Geschädigten der Anspruch auf Schadensersatzleistung zugesprochen wird. Der Rechtsprechung liegen dabei ganz unterschiedliche Fallkonstellationen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten vor.

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