Rechtsanwalt Familienrecht Oberhausen Duisburg

Anwalt für einvernehmliche Scheidung Oberhausen Duisburg


Das einvernehmliche nicht streitige Scheidungsverfahren

einvernehmliche Scheidung Oberhausen Duisburg Mülheim

Kostengünstig
Mit einem einzigen Anwalt durchführbar
Schneller und unkomplizierter

Bei einer einvernehmlichen / einverständlichen / nicht streitigen Scheidung soll das Scheidungsverfahren durchgeführt werden, ohne dass zusätzlich eine Regelung durch den Richter erwartet wird zu Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Kindesumgang usw.

Bei der einvernehmlichen Scheidung gibt es bei mir nur die gesetzlichen, festgelegten Mindestgebühren. Es gibt keine Zusatzkosten.

Sehr gerne stehe ich als Anwalt einvernehmliche Scheidung Oberhausen Duisburg Ihnen mit meinem Know-how zu einer vertiefenden Beratung oder auch als Ihr „gemeinsamer“ Anwalt bei Ihrer Scheidung zur Verfügung.


Anwalt einvernehmliche Scheidung Oberhausen Duisburg



Besonderheiten bei der einvernehmlichen Scheidung

Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen beide Ehepartner erklären, dass sie die Ehe für emdgültig gescheitert halten und geschieden werden möchten. Im Scheidungsantrag kann auch erklärt werden, dass sich die Ehegatten über wesentliche Folgesachen bereits geeinigt haben. Zwingend ist dies jedoch nicht. Zu den Folgesachen gehört z.B. das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, der Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, die Zuweisung der Ehewohnung und die Hausratsaufteilung. Einige dieser Scheidungsfolgen können durch bloße Absprachen geregelt werden. Manche bedürfen aber auch der notariellen Beurkundung, wie z.B. der sogenannte Zugewinnausgleich.

Die Beauftragung nur eines Scheidungsanwalts hat zweierlei zur Folge: Erstens kann der Ehepartner ohne Anwalt vor dem Familiengericht selbst keine Anträge stellen, denn hier gilt ja Anwaltszwang. Dies ist aber auch nicht notwendig, da der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte der Scheidung lediglich zustimmen und keinen eigenen Antrag stellen muss. Zweitens schuldet nur der Gatte, der den Scheidungsanwalt beauftragt hat, diesem auch die Anwaltskosten. Lediglich die Gerichtskosten sind auch bei der einvernehmlichen Scheidung von beiden Eheleuten – in der Regel jeweils hälftig – zu zahlen. Selbstverständlich können die Ehegatten vorab unter sich aber auch eine andere Teilung der Gerichts- und Anwaltskosten vereinbaren.

Kommt es schließlich zum mündlichen Scheidungstermin vor dem Familiengericht, so wird hier auch der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte  angehört. Stimmt er dem Scheidungsantrag seines Ehepartners zu, so spricht das Gericht die Scheidung aus.

Wichtig zu wissen: Da der Ehegatte ohne Anwalt keine eigenen Anträge stellen kann, ist es ihm auch nicht möglich, im Scheidungstermin einen Rechtsmittelverzicht zu erklären. Dies führt dazu, dass der Scheidungsbeschluss noch einen Monat lang mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angegriffen werden kann. Rechtskräftig wird die Scheidung in diesem Fall deshalb nicht sofort, sondern erst einen Monat nach der Zustellung des Scheidungsbeschlusses.

 

Wann ist eine einvernehmliche Scheidung nicht zu empfehlen?

Aufgrund der möglichen Kostenersparnis ist eine einvernehmliche Scheidung sicherlich für viele Paare attraktiv. Allerdings ist nicht in jedem Fall eine Scheidung mit nur einem Anwalt zu empfehlen:

Wenn sich ein Paar über wichtige Scheidungsfolgen nur vordergründig, aber nicht wirklich im Detail einig ist, sollten sich besser beide Seiten anwaltlich vertreten lassen, um zu einer sachgerechten Regelung zu kommen. Dasselbe gilt, wenn hohe Vermögenswerte im Spiel sind. Auch einem in wirtschaftlichen Dingen unerfahrenen oder der deutschen Sprache nicht völlig mächtigen Partner ist es nicht zu empfehlen, auf einen eigenen Rechtsbeistand zu verzichten und alles dem Gatten zu überlassen.


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Bei der einverständlichen Scheidung kann eine Ehe auch grundsätzlich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Wenn die Eheleute sich einig sind, können sie übereinstimmend einen Trennungszeitpunkt vortragen. Das Gericht übernimmt in der Regel ohne weitere Prüfung die übereinstimmenden Angaben der Eheleute.