Anwalt Familienrecht Oberhausen Duisburg – Scheidungskosten


Scheidungskosten – Das sollten Sie wissen!

Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Höhe dieser Kosten richtet sich immer nach dem sogenannten Verfahrenswert. Der Verfahrenswert (auch „Streitwert” genannt, selbst wenn man sich überhaupt nicht streitet!) einer Scheidung berechnet sich nach dem Nettoeinkommen beider Partner, hochgerechnet auf drei Monate. Der Verfahrenswert sind aber nicht die eigentlichen Kosten der Scheidung, sondern nur eine Berechnungsgrundlage.

Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten

Sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten sind ein exakt festgelegter Bruchteil des Verfahrenswerts. Dazu gilt für die Gerichtskosten die Gerichtsgebührentabelle. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Wenig streiten, viel Geld sparen

Je mehr Sie im Vorfeld mit Ihrem Partner klären und regeln konnten, desto besser für Ihre Nerven und Ihr Portemonnaie! Denn es gilt, dass auch der Umfang, in dem der Rechtsanwalt für Sie tätig wird, eine Rolle bei der Berechnung der Anwaltskosten spielt. Je mehr der Rechtsanwalt erst noch für Sie erstreiten oder regeln muss, desto teurer wird es für Sie!

Deshalb sollten Sie unbedingt versuchen, alle Scheidungsfolgesachen im Einvernehmen mit Ihrem (Noch-)Ehepartner in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln.

Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch sehr viel Geld ein!

Diese Posten stehen als Scheidungskosten immer auf Ihrer Rechnung:

    • Verfahrensgebühr: Die Verfahrensgebühr bezieht sich u. a. auf das Einreichen des Scheidungsantrags bei Gericht und auf den Schriftverkehr, den der Anwalt für Ihr Verfahren tätigt.
    • Termingebühr: Die Termingebühr bezieht sich auf die Anwesenheit und Tätigkeit Ihres Anwalts beim Scheidungstermin vor Gericht.
    • Gerichtskosten: Die Gerichtskosten berechnen sich nach dem Verfahrenswert

Ein Scheidungsverfahren muss nicht mit hohen Kosten verbunden sein. Ich vermeide unnötigen administrativen Aufwand, daher zahlen Sie bei mir nur die gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren.


Soweit Sie lediglich die Scheidungskosten berechnet haben möchten und/oder deren Fianzierung, so haben Sie die Möglichkeit diese in einem sogenannten Anbahnungsgespräch berechnen zu lassen.

Dies ist für Sie kostenfrei. Eine Buchung eines Termins können Sie über den vorherigen Link vornehmen. Eine entsprechende kostenfreie Buchungsmöglichkeit finden Sie dort.


 

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