Anwalt Familienrecht Oberhausen
vorbeugender Ehevertrag
Immer noch gilt bei vielen ein vorbeugender Ehevertrag als unromantisch. Die Ehe braucht Vertrauen, keine Regelungen. Ein Argument, dass bei näherer Betrachtung kaum mehr greifen kann, denn jede Ehe begründet einen Ehevertrag ganz alleine. Schließlich gelten die Regelungen des BGB ab dem Tag des “Ja-Worts” und regeln die neue Ehe. Von diesem Standpunkt aus ist nicht erklärbar, warum nicht Menschen die Möglichkeit nutzen, der eigenen Ehe eigene Regelungen und Vorstellungen zu unterwerfen, und das neue gemeinsame Leben gemeinsam unter Ansatz eigener Rechtsanschauungen bestmöglich regeln.
Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Eheleute (vor der Ehe oder auch während der Ehe, ob aus Anlass einer Trennung oder nicht) über die Möglichkeiten, wie man z. B. rechtliche Fragen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Rechtsfragen um Grundstücke und Versorgungsausgleich, gemeinsame Schulden, anders und insgesamt passender regeln kann.
Die Möglichkeiten der Reglungen in einem vorbeugenden Ehevertrag sind dabei vielfältig:
- Begrenzung des nachehelichen Unterhalts auf einen Maximalbetrag oder eine gewisse Dauer,
- Ausschluss/Teilausschlussdes Ausgleichs von Vermögenszuwachs während der Ehe,
- Regelungen zu Schenkungen der Eltern/Schwiegereltern, insbesondere bei Grundstücken,
- Abfindungsregelungen, um die teure Teilung bei Rentenversicherungen im Falle der Ehescheidung zu umgehen (Ausschluss des Versorgungsausgleichs),
- Was wird aus unserem/meinem Haus, unserer/meiner Wohnung, unserem/meinem Vermögen?
Insbesondere auch Unternehmer/Selbstständige sollten in diesem Bereich rechtzeitig Vorsorge treffen. Schnell tritt doch der Fall ein, dass man sich auseinander gelebt hat und scheiden lassen will. Hiernach bestehen für jeden Ehegatten Ansprüche auf Zugewinnausgleich. Sollte dieser Zugewinn in der Wertsteigerung eines Unternehmens oder einer Unternehmensbeteiligung (GmbH Anteil) liegen, so kann der Ehepartner Wertersatz verlangen. Dieser Wertersatz ist in Geld geschuldet. Insoweit die Mittel im Unternehmen gebunden sind, bleibt dann meist nichts anders übrig, als die Beteiligung oder das Unternehmen zu verkaufen. Hier kann durch einen Ehevertrag rechtzeitig sicher Vorsorge getroffen werden.
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