Anwalt Familienrecht Oberhausen


Zugewinn und Trennungszeitpunkt

Seit der Familienrechtsreform im Jahre 2009 gibt es einen neuen „Stichtag“: der Tag der Trennung eines Ehepaares.
Die Vermögenslage am Tag der Trennung kann – anders als früher – den Zugewinnausgleichsanspruch des anderen Ehegatten stark beeinflussen. Es ist daher von wesentlicher Bedeutung, dass der Tag der Trennung dokumentiert wird.

Die Motivation für die Änderung war folgende:
Im Trennungsjahr kann es bis zur Zustellung des Scheidungsantrages oft zu einer Art „Vermögensschwund“ bei demjenigen Ehegatten, der fürchtet Ausgleich zahlen zu müssen. Der eigentlich maßgebliche Stichtag ist für die Berechnung nach wie vor der Tag an dem der Scheidungsantrag im Briefkasten liegt. Kann jetzt ein “ Vermögensschwund“ zwischen Trennungstag und dem Zustellungstag nicht vernünftig erlärt werden, so ist die Gefahr gegeben, dass der höhere Vermögensstand am Tag der Trennung gilt.

Zwei Punkte sind daher zu beachten:

1. Der Trennungstag sollte dokumentiert werden um Rechtsstreitigkeiten hierüber zu vermeiden (im Ernst, die gibt es!)

2. Die eigene Vermögenslage sollte im Trennungsjahr bei mittleren bis größeren Abflüssen von Vermögen gut belegt sein und als „vernünftig“ einzuordnen sein. (Achtung Kauf neuer Einrichtung ist zwar vernünftig, aber die Vermögensverschiebung repräsentiert sich bei „neuem“ Hausrat in diesem und wird wertmäßig durchaus beim Zugewinn berücksichtigt. (Also nicht übertreiben.)


 

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