Scheidungsanwalt Oberhausen

Wie ist die Dauer für einvernehmliche Scheidung?


Wer die Scheidung einreicht, möchte häufig das Scheidungsverfahren möglichst schnell hinter sich bringen. Dies gilt erst recht, wenn kein Streit besteht.

Allerdings ergibt sich dabei auch eine gewisse Dauer einer einvernehmlichen Scheidung, die auf den Zeitraum der einvernehmlichen Scheidung wirkt, da von Amts wegen die Rententeilung (Versorgungsausgleich) durchgeführt wird. Zu diesem Zweck erhalten die Beteiligten ein Formular zur Auskunftserteilung. Nach Rücksendung führt das Familiengericht bei den Rentenversicherungsträgern eine Kontenklärung durch. Dies nimmt in der Regel mehrere Monate in Anspruch.

Um das Scheidungsverfahren nicht aufgrund langer Kontenklärungszeiten unnötig lange in die Länge zu ziehen, kann der Versorgungsausgleich abgetrennt und über die Scheidung vorab entschieden werden, wenn

  1. seit der Rechtshängigkeit des Antrags auf Scheidung (Zustellung des Scheidungsantrags beim Antragsgegner) ein Zeitraum von drei Monaten verstrichen ist und
  2. beide Ehegatten die erforderlichen Mitwirkungshandlungen in der Versorgungsausgleichsfolgesache vorgenommen haben und
  3. beide übereinstimmend deren Abtrennung beantragen.

Zu beachten ist hierbei, dass die dreimonatige Frist frühestens mit Ablauf des Trennungsjahres beginnt.

Wird die Versorgungsausgleichsfolgesache abgetrennt, entscheidet das Familiengericht vorab  über die Scheidung und später mit gesondertem Beschluss über den Versorgungsausgleich. Damit verkürzt sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung erheblich.


 Dauer einvernehmliche Scheidung