Strafrechtsanwalt Oberhausen Duisburg

Anwalt allgemeines Strafrecht Oberhausen Duisburg


Sebstverständlich nimmt auch die engagierte Strafverteidigung in Fällen der sog. Alltagskriminalität einen breiten Raum bei mir ein.

Anwalt allgemeines Strafrecht Oberhausen Duisburg

Zum allgemeinen Strafrecht gehören die Delikte, die im Strafgesetzbuch (StGB) erfasst sind, wie beispielsweise Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Hehlerei (§ 259 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Aber auch die Körperverletzungsdelikte und Straftaten wie Raub (§ 249 StGB) und Erpressung (§ 253 StGB).

Dazu gehören neben Totschlag (§ 211 StGB) und Mord (§ 212 StGB) auch die Körperverletzungsdelikte Körperverletzung (§ 223 StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) und die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB).

Der scheinbar harmlose Begriff „allgemeines Strafrecht“ darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Verurteilung weitreichende und einschneidende Folgen in Form von Geldstrafe, Bewährungsstrafe oder gar Haftstrafe haben kann. Eine Ladung zur polizeilichen Vernehmung sollte deswegen ernst genommen werden.

Ihr Strafverteidiger kann möglicherweise Schlimmeres abwenden. Unter Umständen kann er die Einstellung des Verfahrens oder die Beendigung des Strafverfahrens durch den Erlass eines Strafbefehls für Sie erreichen. Die belastende öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht kann Ihnen so erspart bleiben.

Deswegen lohnt sich frühzeitig, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung zu betrauen. Der Strafverteidiger nimmt für Sie schon im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und kann dann mit Ihnen gemeinsam die beste Strategie für Ihre Strafverteidigung festlegen.

Neben einer Vielzahl von Körperverletzungsdelikten in jeglicher Form gehört hierzu u. a. die Strafverteidigung bei Diebstahlsvorwürfen, Raub, Räuberische Erpressung, dem Betrug in der jeweiligen Form (Leistungsbetrug, Computerbetrug usw.), Urkundenfälschung, Unterschlagung, Begünstigung, Hehlerei, Bedrohung, Nötigung, Erpressung, Sachbeschädigung u. v. m..

Nach Beauftragung beantragen wir stets unverzüglich Akteneinsicht, um den gleichen Kenntnisstand wie die Ermittlungsbehörden zu erlangen. Die Akteneinsicht steht dem Beschuldigten grundsätzlich nicht selbst zu.

Nach Einsicht in die vollständigen Ermittlungsakten besprechen wir gemeinsam mit Ihnen die Sach – und Rechtslage und bereiten nach den Erkenntnissen des sich ergebenden Sachverhalts eine optimale Strafverteidigung vor.

Das Tätigkeitsgebiet im allgemeinen (Kriminal-) Strafrecht ist breit gefächert.
Die Deliktsvorwürfe, bei welchen es regelmäßig zu verteidigen gilt sind u.a.:

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