Anwalt Sexualstrafrecht Oberhausen Duisburg Mülheim
Anwalt Verdacht der Kinderpornografie Oberhausen Duisburg
Bereits der Besitz von Kinderpornografie ist seit 1. Juli 2021 Verbrechen, es droht das Mindeststrafmaß von einem Jahr! Da reicht nicht irgendein Strafverteidiger.
Anwalt Verdacht Kinderpornografie Oberhausen Duisburg
In den letzten Wochen und Monaten häufen sich in meiner Kanzlei Verteidigungsanfragen wegen eines Tatvorwurfs gemäß § 184b StGB. Regelmäßig werden – insbesondere von US-Einrichtungen – die IP-Adressen von Personen registriert und an das BKA weitergeleitet, die zum Beispiel über Chatprogramme kinderpornoverdächtige Bilder hoch- oder heruntergeladen haben. Kurze Zeit später kommt es dann in aller Regel zu einer Wohnungsdurchsuchung beim Inhaber des IP-Anschlusses wegen des Verdachts auf Besitz, Herstellen und Verbreiten kinderpornographischer Schriften. In seltenen Fällen bleibt die Hausdurchsuchung aus und der Betroffene findet eine Vorladung als Beschuldigter im Briefkasten.
Spätestens bei einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung im Sexualstrafrecht, nach Durchsuchung und Beschlagnahme oder Sicherstellung von Medien oder wenn das Gericht Sie auffordert einen Pflichtverteidiger zu benennen sollten Sie ihren Fall an einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht für eine zielführende Verteidigung übergeben.
Anwalt Verdacht Kinderpornografie Oberhausen Duisburg
Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften (§ 184 b StGB)
Als Rechtsanwalt bei dem Vorwurf von Besitz, Erwerb und Verbreitung von Kinderpornografie mit über 20 Jahren Erfahrung in der Verteidigung in Sexualstrafsachen darf ich Ihnen meine diesbezügliche Dienstleistung anbieten.
Bei Verdacht der Kinderpornografie benötigen Sie professionelle rechtliche und fachliche Unterstützung von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Sexualstrafrecht. Ich habe bereits zahlreiche Beschuldigte in Ihrer Situation erfolgreich verteidigt und könnte auch Ihnen helfen.
Beratung bei Verdacht der Kinderpornografie
Sie erhalten von mir eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation, ohne leere Versprechungen zu machen. Sie können anschließend selber entscheiden, ob Sie die professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchten und mir das Mandat erteilen. Es fällt nur eine faire Erstberatungsgebühr für das erste Gespräch an, sonst nichts.
Eine Bestrafung kann bereits bei zufälligen Funden von kinderpornographischen Schriften erfolgen. Grundsätzliche gelangen alle Daten zumindest zeitweise in den Cachespeicher eines Rechners, sodass man bereits hiermit automatisch Besitzer kinderpornographischer Schriften wird, was den Tatbestand des § 184b StGB erfüllt.
Die Folgen für Beschuldigte bei Verdacht der Kinderpornografie sind schwerwiegend:
Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen aller Rechner und Speichermedien, die Konfrontation der Familie und des sozialen Umfelds mit dem Tatvorwurf und sogar arbeitsrechtliche Verdachtskündigungen können erfolgen.
Die Neufassung des § 184 b StGB (In Kraft getreten am 01.07.2021) hat eine wesentliche Strafverschärfung zur Folge
§ 184 b StGB ist nun ein Verbrechenstatbestand. Eine Einstellung nach § 153 a StPO und die Erledigung im Strafbefehlsverfahren sind damit nun nicht mehr möglich.
Man kann auch aus Versehen zum „Täter“ werden, durch Aufrufen von Kinderpornos im Internet
Immer häufiger passiert es, dass Personen durch unglückliche Zufälle in das Visier der Ermittler geraten. Beispielsweise wenn sich bei dem Besuch von legalen Pornoseiten im Hintergrund verlinkte Webseiten öffnen, die möglicherweise Kinderpornographie beinhalten. Obwohl der Benutzer am Computer diese Bilder vielleicht gar nicht bewusst konsumiert, gelangen sie in den Cache des Computers und werden zumindest kurzfristig zwischengespeichert. Die kinderpornografischen bzw. jugendpornografischen Bilder werden zwar nach einiger Zeit gelöscht. Mit spezieller Software können durch Staatsanwaltschaft, LKA und BKA jedoch auch gelöschte Dateien auf den Festplatten wieder hergestellt werden.
Bereits die kurzfristige Speicherung im Cache kann als Besitz im Sinne des § 184b StGB verstanden werden. In diesen Fällen fehlt es jedoch häufig am Besitzwillen und damit am Vorsatz der Strafbarkeit.
Hier kann ein guter Strafverteidiger, möglicherweise unter Hinzuziehung eines Gutachters, aufzeigen, ob die Dateien wirklich aktiv betrachtet wurden oder lediglich ausversehen in den Cache wanderten. Aufschluss gibt zum Beispiel die Größe der Bilddateien. Handelt es sich lediglich um Größen von typischen „Vorschaubildern“ spricht dies gegen einen aktiven Konsum.
Wurde der Datenverkehr mitgeschnitten, kann zusätzlich ausschlaggebend sein, wie lange der Nutzer auf der Webseite verweilte und wie viele Klicks der Beschuldigte ausführte. Wenige Klicks bei einer langen Verweildauer können für die Annahme sprechen, dass die Webseite lediglich im Hintergrund aufgerufen wurde.
Nehmen Sie ein Strafverfahren wegen Verbreitung von Kinderpornografie ernst, denn dieses Delikt wird regelmäßig von den Gerichten hart bestraft werden.
Sie werden sich darauf einstellen müssen, diese Geräte sehr lange nicht wiederzusehen. Die Auswertung dauert zumindest Monate, manchmal auch länger als ein Jahr. Findet die Polizei bei der Auswertung Kinderpornografie (§ 184b StGB) oder Jugendpornografie (§ 184c StGB), bekommen Sie diese Datenträger hochwahrscheinlich gar nicht zurück.
Erstmal abwarten oder gleich einen Anwalt bei Verdacht Kinderpornografie einschalten?
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die oben beschriebene Strafverschärfung bei § 184 b StGB. Eine öffentliche Hauptverhandlung ist damit nicht mehr vermeidbar.
Ermittlungsverfahren wegen Verdacht der Kinderpornografie dauern äußerst lange, darauf müssen Sie sich einstellen! Dennoch sollten Sie nun keinesfalls abwarten und unnötig Zeit verstreichen lassen.
Sie suchen ein Anwalt für Strafrecht, der speziell bei Verdacht der Kinderpornografie versiert ist? Kontaktieren Sie mich gerne für eine Erstberatung, in der ich Ihnen Chancen, Risiken und mögliche Verteidigungsstrategien erläutere.
Wenn Sie im Online-Buchungssystem keinen passenden Termin finden, kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail an: raduic@t-online.de
Neben Oberhausen betreue ich bei der Verteidigung in Sexualstrafsachen Mandanten auch in den Städten Bottrop, Castrop-Rauxel, Dinslaken, Voerde, Wesel, Dorsten, Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Gelsenkirchen, Gladbeck, Moers, Rheinberg.
Selbstverständlich unterliege ich als Rechtsanwalt der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus – dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch meine langjährige Erfahrung bei Verdacht der Kinderpornografie widme ich mich professionell und kompetent Ihrem Fall.
Anwalt Verdacht Kinderpornografie Oberhausen Duisburg
Als Anwaltskanzlei für Sexualstrafrecht vertrete ich regelmäßig Beschuldigte bei jeglichem Vorwurf als Anwalt Kinderpornografie Oberhausen Duisburg und landesweit.