Strafverteidiger Oberhausen

Anwalt Strafrecht Oberhausen: Kosten/Honorar

► Ein erstes Gespräch, um sich gegenseitig kennenzulernen, kostet selbstverständlich keine Gebühren.

► Eine Erstberatung von maximal 25 Minuten kostet 37 € inkl. MwSt.

► Die Akteneinsicht in eine Ermittlungs- oder Gerichtsakte bis 40 Seiten Aktenumfang  kostet 60,00 € inkl.  MwSt.

► Für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren, also bis zur Anklageerhebung, vereinbare ich in der Regel eine Pauschalgebühr.

► Für die Verteidgung in den Hauptverhandlungsterminen vereinbare ich in der Regel eine Pauschalgebühr pro Termin.

► Die zu vereinbarende Gebührenhöhe richtet sich nach dem Umfang der Ermittlungsakten, der drohenden Strafe, der  Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten

► Bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen rechne ich auch ggf. nach den niedigeren Pflichtverteidgergebühren ab.

► Als beigeordneter Pflichtverteidiger berechne ich dem Mandanten in der Regel keine Gebühren und Auslagen.

► Jedoch kann ich auch als beigeordneter Pflichtverteidiger Honorarvereinbarungen treffen und entsprechend abrechnen.

 


 

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