Nebenklagevertretung in Oberhausen oder Duisburg  gesucht?


Die Strafprozessordnung ermöglicht dem Geschädigten einer Straftat der Hauptverhandlung als Nebenkläger beizuwohnen und damit Fragen an die Zeugen zu richten, Beweisanträge zu stellen und ein eigenes Schlussplädoyer zu halten. Die Nebenklage kann den Schuldauspruch eines Urteils mit Hilfe eines eigenen Rechtsmittels anfechten. Daneben können dem Geschädigten zur Reparation erlittener Schäden zivilrechtliche Schadensersatzansprüche – insbesondere Schmerzensgeld – zustehen. Die Strafprozessordnung sieht zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren hierfür das so genannte Adhäsionsverfahren vor.

Neben der reinen Rechtsberatung sollte der Anwalt dem Geschädigten auch in persönlicher Hinsicht unterstützend zur Seite zu stehen und ihm die Angst vor einem Wiedersehen des Täters und den Unwägbarkeiten des Strafprozesses nehmen.

Nicht selten bietet es sich auch an, den Opfern von Gewaltstraftaten mit flankierenden Instrumentarien zu helfen. In diesem Zusammenhang können gute Resultate mit dem Erlass von Gewaltschutzanordnungen erzielt werden, mittels derer es dem Täter bei Strafe untersagt wird, sich dem Geschädigten zu nähern, ihn anzurufen, ihm zu schreiben oder Ähnliches.

Darüber hinaus bietet sich freilich eine möglichst nahe Zusammenarbeit mit den Opferschutzbeauftragten der Polizei an, um diese über den Fortgang der Ereignisse zu informieren und diese für die besondere Problematik des betreffenden Falles zu sensibilisieren.

Wichtig ist, das Sie sich rechtzeitig anwaltlich beraten lassen, wenn Sie von einer Straftat betroffen sind. Es spielt keine Rolle, ob sie als direkt Betroffener oder als Angehöriger Hilfe suchen. Ich berate Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Danach können Sie dann entscheiden, ob Sie weitere Schritte einleiten oder lieber Ihre Ruhe haben und alles vergessen wollen.

Aber bedenken Sie, wenn Sie nichts gegen den Täter unternehmen, macht dieser möglicherweise weiter und schädigt noch weitere Personen. Daher ist es schon wichtig, eine Anzeige zu machen und damit die Strafverfolgung einzuleiten, soweit die Polizei nicht schon von sich aus ermittelt.

Schon zu einer Aussage bei der Polizei können Sie einen Rechtsanwalt mitnehmen, der Sie unterstützt.

Wenn eine Anklage erhoben wird und diese vom Gericht zugelassen wurde, können Sie sich in bestimmten Fällen dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Auch hier können Sie sich selbstverständlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Je nach Schwere des Delikts gibt es auch die Möglichkeit der kostenlosen Beiordnung eines Anwalts.


 

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