Adhäsionsantrag im Strafverfahren

Opfer von Straftaten haben häufig Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund von Straftaten, die der Täter und Angeklagte durch die Tat verursacht hat. Bislang konnte das Opfer seine Ansprüche nur im Wege eines getrennten Zivilverfahrens durchsetzen. Die Ansprüche können nach einer Gesetzesänderung zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren nunmehr mit Hilfe eines sogenannten Adhäsionsverfahrens unmittelbar im Strafverfahren geltend gemacht werden. Dadurch spart sich der Geschädigte einen weiteren kostenintensiven und langwierigen Zivilprozess.

Selbst wenn der Geschädigte nicht als Nebenkläger auftreten kann oder willl, kann er im Strafverfahren einen Adhäsionsantrag stellen. Mit dem Adhäsionsantrag können alle Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Angeklagten geltend gemacht werden. Zudem kann beantragt werden, dass festgestellt wird, dass der Täter auch alle zukünftigen Schäden zu ersetzen hat.

Daher sollten sich Opfer beraten lassen, wie sämtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld/Schadenersatz effektiv im Adhäsionsverfahren durchgesetzt werden können.

 

*** Rubrik: Adhäsionsverfahren, Rechtsanwalt Strafrecht Oberhausen, Mülheim ***