Sie sind unschuldig und sollen auch noch einen Anwalt bezahlen?

So unfair das im Moment für Sie klingen mag, so ist es leider. Und gerade Unschuldige brauchen gute Anwaälte für ihre Verteidigung. In der Praxis haben wir des Öfteren mit Mandanten zu tun gehabt, die einige Jahre in Haft verbüßt haben für Taten, die sie gar nicht begangen haben. In diesen Fällen haben alle Sicherheitsmechanismen unseres Rechtssystems versagt.

Die Kosten Ihrer Verteidigung müssen Sie zunächst einmal vorstrecken, wobei diese im Falle eines Freispruchs dann durch die Staatskasse erstattet werden.


 

Unschuldig und noch Anwalt selbst bezahlen