Vielfach übernehmen bestehende Rechtsschutzversicherungen die Kosten der anwaltlichen Vertretung.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie dort in der Regel vorab telefonisch erfragen, ob diese eintrittspflichtig ist. Gerne holen wir aber auch von hier aus eine Kostendeckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.

 

Wichtig:

Rechtsschutzversicherungen empfehlen teilweise Vertragsanwälte, die für die Versicherungen zu reduzierten Gebühren arbeiten. Hier steht für die Empfehlung häufig nicht die Kompetenz des empfohlenen Anwaltes sondern die Kostenersparnis der Versicherung im Vordergrund.

Sie müssen sich hierauf nicht einlassen. Auch bei Rechtsschutzversicherungen gilt immer die freie Anwaltswahl.