Wenn Sie Sorgen haben, dass Sie sich einen Prozess vor Gericht nicht leisten können, dann besteht für Sie die Möglichkeit, staatliche Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe wird Ihnen dann gewährt, wenn Sie nur geringe monatliche Einnahmen haben oder Arbeitslosengeld II bzw. Sozialleistungen beziehen.

Falls Ihnen Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe bewilligt wird, übernimmt der Staat für Sie die Gerichtsgebühren und Ihre eigenen Anwaltskosten. Jedoch werden die gegnerischen Anwaltskosten nicht bezahlt. Sollten Sie den Prozess also verlieren, so müssten Sie die Kosten des gegnerischen Anwaltes selbst bezahlen.

 

 

*** Rubrik: Verfahrensksotenhilfe/Prozesskostenhilfe ***