Mandatsanfrage einvernehmliche Scheidung

Unverbindliche Mandatsanfrage einvernehmliche Scheidung

Für den Fall, dass Sie unsere Kanzlei derzeit nicht aufsuchen wollen oder können, besteht die Möglichkeit der Mandatsanfrage Scheidung.

Bedenken Sie bitte, dass Sie von Ihrem Ehepartner 1 Jahr getrennt leben müssen, damit der Scheidungsantrag wirksam eingereicht werden kann.

In etwa 4 – 6  Wochen vor diesem Termin sollte die Kontaktaufnahme erfolgen. Ich benötige für eine Mandatsanfrage von Ihnen zunächst Ihre Kantaktdaten, um Sie zu kontaktieren.

Diese können Sie mir per Mail an die Mailadresse senden > info@kanzlei-duic.de

Mit der Mandatsanfrage wird kein Auftragsverhältnis begründet. Hierfür ist meine ausdrückliche schriftliche Annahme erforderlich. Bereits die in dem Anbahnungsgespräch geäußerten Informationen unterliegen  der anwaltlichen Schweigepflicht, selbst wenn später keine Mandatsübernahme erfolgen sollte.

Mit der Anfrage enstehen natürlich für Sie keine Kosten.