Mandatsanfrage einvernehmliche Scheidung

Unverbindliche Mandatsanfrage einvernehmliche Scheidung

Für den Fall, dass Sie unsere Kanzlei derzeit nicht aufsuchen wollen oder können, besteht die Möglichkeit der Mandatsanfrage Scheidung.

Bedenken Sie bitte, dass Sie von Ihrem Ehepartner 1 Jahr getrennt leben müssen, damit der Scheidungsantrag wirksam eingereicht werden kann.

In etwa 4 – 6  Wochen vor diesem Termin sollte die Kontaktaufnahme erfolgen. Ich benötige für eine Mandatsanfrage von Ihnen zunächst Ihre Kantaktdaten, um Sie zu kontaktieren.

Wenn Sie Interesse haben, eine Online-Scheidung mit uns durchzuführen, so klicken Sie entweder auf den roten Button “Online-Anfrage” für den besonders schnellen Kontakt zu uns oder Sie füllen das nachfolgende Formular online aus und senden es uns zu (es entstehen noch keine Kosten!). Mit Ihren Angaben prüfen wir unverbindlich und kostenfrei die Scheidungsvoraussetzungen und ermitteln die voraussichtlichen Scheidungskosten unter Berücksichtigung Ihrer Angaben im Formular.

Diese können Sie mir per Mail an die Mailadresse senden > info@kanzlei-duic.de

Mit der Mandatsanfrage wird kein Auftragsverhältnis begründet. Hierfür ist meine ausdrückliche schriftliche Annahme erforderlich. Bereits die in dem Anbahnungsgespräch geäußerten Informationen unterliegen  der anwaltlichen Schweigepflicht, selbst wenn später keine Mandatsübernahme erfolgen sollte.

Mit der Anfrage enstehen natürlich für Sie keine Kosten.