Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg

Die kostenlose Beratung bei geplanter einvernehmlicher Scheidung

  • Sie leben bereits ein Jahr getrennt und haben die feste Scheidungsabsicht.
  • Sie und Ihr Ehegatte sind sich einig, dass die Scheidung nun eingereicht werden soll.
  • Abgesehen vom Versorgungsausgleich soll nichts weiter mit geregelt werden.
  • Vor Einreichung der Scheidung wünschen Sie eine Kalkulation der Kosten und haben einige Fragen zum Ablauf des Verfahrens.

Die relevanten Fragen beantworte ich Ihnen gerne kostenlos in einem persönlichen Gespräch.

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