Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg
Die kostenlose Beratung bei geplanter einvernehmlicher Scheidung
- Sie leben bereits ein Jahr getrennt und haben die feste Scheidungsabsicht.
- Sie und Ihr Ehegatte sind sich einig, dass die Scheidung nun eingereicht werden soll.
- Abgesehen vom Versorgungsausgleich soll nichts weiter mit geregelt werden.
- Vor Einreichung der Scheidung wünschen Sie eine Kalkulation der Kosten und haben einige Fragen zum Ablauf des Verfahrens.