Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg

Die kostenlose Beratung bei geplanter einvernehmlicher Scheidung

  • Sie leben bereits fast ein Jahr getrennt und haben die feste Scheidungsabsicht.
  • Sie und Ihr Ehegatte sind sich einig, dass die Scheidung nun eingereicht werden soll.
  • Abgesehen vom Versorgungsausgleich soll nichts weiter mit geregelt werden.
  • Vor Einreichung der Scheidung wünschen Sie eine Kalkulation der Kosten und haben einige Fragen zum Ablauf des Verfahrens, ggf. zur Höhe von Ratenhzahlungen.

Die relevanten Fragen beantworte ich Ihnen gerne kostenlos in einem persönlichen Gespräch.

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