Anlässlich Trennung und Scheidung stellt sich häufig die Frage, wer das den Eheleuten gehörende Haus übernimmt.

Immer wieder sind Eheleute der Auffassung, sie könnten dies alleine regeln und dabei Geld sparen. Sie laufen jedoch Gefahr, wichtige Fragen im Zusammenhang u. a. mit dem Zugewinnausgleich oder den zur Finanzierung des Hauses aufgenommenen Darlehen zu übersehen.

Frühzeitig sollte daher gemeinsam mit dem Rechtsanwalt eine genaue Bestandsauf-nahme des Wertes und der Eigentumsverhältnisse des Hauses, der Belastung durch die Kosten und Darlehensraten und der künftigen wirtschaftlichen Möglichkeiten der Eheleute vorgenommen werden.

 

 

*** Rubrik: Haus bei Trennung und Scheidung ***