Sie sollten als Beschuldigter wissen, dass

  • Ihr Schweigerecht das wichtigste Recht ist
  • Sie jederzeit, also ab sofort das Recht haben, einen Verteidiger zu konsultieren
  • Sie keinesfalls verpflichtet sind, irgendwelche Angaben bei der Polizei zu machen
  • für Sie keine Pflicht als Beschuldigter zum persönlichen Erscheinen bei der Polizei besteht
  • Sie jederzeit mit Ihrem Verteidiger vertraulich, diskret und ohne Bewachung sprechen können
  • Sie jeder Beweiserhebung wegen möglicher Rechtswidrigkeit zunächst einmal widersprechen sollen
  • Sie als Beschuldigter jeden persönlichen Kontakt zu dem Opfer vermeiden sollten
  • Sie sowohl als Beschuldigter als auch als Zeuge, Ehegatte oder naher Verwandter von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen sollten, solange Sie keine Akteneinsicht in das Verfahren bekommen haben; die beantragt Ihr Anwalt für Sie

Mit der Akteneinsicht beginnt dann die eigentliche Bearbeitung des Mandates. Der gute Kontakt zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften, der durch mich gepflegt wird, ist dabei sehr wichtig.


Sie möchten sich in einer Strafsache erstmal beraten lassen? Gerne bespreche ich ihre Situation mit Ihnen.