Strafverteidiger Oberhausen Duisburg

Letzte Chance: MANDATIERUNG NUR FÜR URTEILSANFECHTUNG


Bedenken Sie: Ist das Urteil aus Ihrer Wahrnehmung falsch, da Sie unschuldig sind und z.B. das Gericht relevante Beweise nicht ausreichend gewürdigt hat, ist die Berufung mitunter die letzte Chance! Nach der Einlegung der Berufung erfolgt die Berufungshauptverhandlung am Landgericht. Sollten Sie dann vom Landgericht wieder verurteilt werden, steht das Rechtsmittel der Berufung nicht mehr zur Verfügung! Es kann dann nur noch Revision eingelegt werden.

Auch wenn Sie am Amtsgericht bisher ohne Anwalt oder durch einen anderen Strafverteidiger verteidigt gewesen sind, können Sie mich gerne auch gezielt für die Berufung mandatieren. Dies gilt auch, wenn bereits Berufung eingelegt ist. Nach Durchsicht des erstinstanzlichen Urteils, was kurzfristig möglich ist, stehen wir Ihnen für eine unverbindliche Erstberatung zu der Frage, ob eine Weiterführung der Berufung sinnvoll ist, jederzeit zur Verfügung.


 

MANDATIERUNG NUR FÜR URTEILSANFECHTUNG