Keine Angst: Auch wenn ein Teil des schlechten Anwaltsimages diesem Thema
zuzuschreiben ist, werden Sie bei uns eine transparente Kostenstruktur vorfinden.

• Die Kosten der Vertretung und Beratung nenne ich Ihnen im ersten Gespräch

• Gebührenvereinbarung statt teure Streitwertabrechnung
Was Sie vielleicht wissen: Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz rechnet der
Rechtsanwalt im Regelfall seine Gebühren auf der Basis des so genannten Streit- oder
Gebührenwerts ab. Die Folge kann bei einem hohen Streitwert mit begrenztem
Aufwand sein, dass enorme Gebühren abgerechnet werden können, obwohl die Tätigkeit
des Anwalts nicht sehr umfangreich war.

Bei uns erhalten Sie bei hohen Streitwerten stets die Möglichkeit, über eine Gebühren-vereinbarung Honorar einsparen zu können (leider ist dies bislang nur bei außergerichtlicher Vertretung möglich!).

 

 

*** Rubrik: Kosten ***