Jeder Ehegatte, der sich getrennt hat, wünscht sich eine einvernehmliche Scheidung. Diese erspart Zeit und Geld, aber vor allem nervenaufreibende Auseinandersetzungen.

Hat sich ein Ehegatte zur Trennung entschlossen, gibt es zahlreiche Dinge, die er berücksichtigen sollte. Gerade im Hinblick auf den Zeitpunkt der Trennung und die Beweisführung im anstehenden Scheidungsverfahren ist es wichtig, über die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung gut informiert zu sein.

Was genau ist eine einvernehmliche Scheidung?

Wie das Wort einvernehmlich bereits ausdrückt, streiten sich die Eheleute in diesem Falle nicht mehr über die einzelnen Folgen ihrer Trennung. In den meisten Fällen gibt es bestimmte Punkte, die Ehegatten nach einer Trennung regeln müssen. Dies kann die Frage sein, was mit der Ehewohnung oder dem Ehehaus passieren soll und mit dem Hausrat, der sich darin befindet. Weitere regelungsbedürftige Fragen können solche zum Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt sein. Auch die Vermögensauseinandersetzung kann eine große Rolle spielen neben möglichen Streitigkeiten um das Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder.
Voraussetzung für eine Scheidung der Eheleute ist nicht, dass diese alle Punkte geregelt haben. Eheleute können sich auch über alle Fragen im Streit befinden und gleichwohl eine Scheidung einreichen. Die Angst besteht darin, dass die strittigen Themen dann im Scheidungsverfahren vor Gericht ausgetragen werden. Um das zu vermeiden, regeln viele Eheleute die oben genannten Punkte bereits vor Einreichung der Scheidung, damit im Scheidungsverfahren nur noch über die reine Scheidung entschieden werden muss.
Bei Unterhaltsansprüchen kann es sich für den Unterhaltsberechtigten lohnen, mit einer Scheidung abzuwarten, dies gilt vor allem für den Trennungsunterhalt. Ebenso verlängert sich die Teilhabe an den Rentenansprüchen des Ehegatten mit dem Abwarten des Scheidungsantrages. Und schließlich gilt dies auch für die Teilhabe an dem Vermögen des Ehegatten.

Welche zeitlichen Vorteile hat die einvernehmliche Scheidung?

Ein Scheidungsverfahren, in dem keine Folgen der Trennung vor Gericht ausgetragen werden müssen, sondern in dem nur noch über die Scheidung an sich und ggf. über den Versorgungsausgleich entschieden wird, führt zu einem wesentlich kürzeren Verfahren. Die Verfahrensdauer eines Verfahrens hängt dann von der Durchführung des Versorgungsausgleiches ab und kann von drei bis zwölf Monaten andauern. Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung, bei der auch noch Fragen zum Unterhalt und zum Vermögen geklärt werden müssen, kann sich ein Scheidungsverfahren über viele Jahre hinweg hinziehen. Dies ist selbstverständlich auch mit einer erheblichen Belastung der Lebensqualität verbunden.

Welche Kostenvorteile hat die einvernehmliche Scheidung?

Ein erheblicher Vorteil besteht bei einer einvernehmlichen Scheidung auch darin, dass die Eheleute nur einen Anwalt benötigen, also nur ein Ehegatte einen Anwalt mit der Einreichung des Scheidungsantrages beauftragen muss. Der anwaltlich nicht vertretene Ehegatte kann ohne anwaltliche Vertretung den Scheidungstermin wahrnehmen. Die Eheleute können sich die Kosten für den Anwalt intern teilen und haben damit die Verfahrenskosten erheblich reduziert. Im Falle einer streitigen Scheidung benötigt jeder Ehegatte einen Anwalt. Zudem erhöhen sich die Streitwerte des Scheidungsverfahrens um die jeweils anhängig gemachten zusätzlichen Verfahren. Die Kosten der Auseinandersetzung erhöhen sich dadurch erheblich.

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