Hierzu müssen Sie in das Amtsgericht Ihres Bezirks bzw. Ihrer Stadt gehen und bei der Auskunft nach der zuständigen Abteilung für “Beratungshilfe” fragen. Das ist in der Regel die Rechtsan-tragsstelle. Dort händigt man Ihnen einen “Beratungsschein” bzw. einen “Berechtigungsschein” aus, der Sie berechtigt, sich (beinahe) kostenlos bei einem Anwalt beraten zu lassen: Ein Anwalt darf für eine solche Beratung maximal 15,00 EUR verlangen. Mithilfe des Beratungsscheins kann der Anwalt sogar außergerichtlich schriftlich für Sie tätig werden, ohne dass für Sie Kosten anfallen. Ist es nach Ansicht des Rechtsanwaltes notwendig, sich schriftlich mit der gegnerischen Seite in Verbindung zu setzen, so wird diese Tätigkeit ebenfalls durch den Beratungsschein bezahlt.
Nach Vorlage des Beratungshilfescheines und der Zahlung von 15 Euro kann die Rechtsberatung grundlätzlich daher ohne weitere Kosten erfolgen.