Wir vertreten Sie vor jedem deutschen Familiengericht. Das ist uns Anwälten mittlerweile gestattet.

Klargestellt werden muss jedoch, dass wir Anwälte nur einen der Eheleute vertreten können und dabei Parteivertreter bleiben. Eine objektive rechtliche Beratung beider Ehegatten ist rechtlich nicht möglich.

Häufig kommte es daher vor, dass ein Ehegatte den Scheidungsantrag einreicht und der andere Ehegatte sich in dem Verfahren selbst vertritt. Das ist möglich, wenn der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt und selber ansonsten keine Anträge stellt. Er kann dann Kosten einsparen.

Anderseits treten jedoch auch immer Fragen während eines solchen Verfahrens auf.

Für diesen Fall bieten wir die scheidungsbegleitende Beratung an. Diese beinhaltet die jeweiligen Beratungen zu den Fragen vom Anfang bis zum Ende des laufenden Scheidungsverfahrens. Dann sind Sie abgesichert und können auch sicher sein, nichts übersehen zu haben.

 

 

*** Rubrik: Anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren ***