Anwalt Duic Oberhausen – Vergütung

Scheidungsanwalt Oberhausen – Strafverteidiger Oberhausen


Die Rechts­an­walts­ver­gü­tung

ist in Deutsch­land im Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) ge­re­gelt, das zum Teil ge­setz­li­che Min­dest­ver­gü­tungs­sätze vor­schreibt, um ei­nen Preis­wett­be­werb zwi­schen Rechts­an­wäl­ten zu ver­mei­den. Da wir re­gel­mä­ßig nach dem RVG ab­rech­nen, er­gibt sich die Ver­gü­tung für au­ßer­ge­richt­li­che und ge­richt­li­che Tä­tig­keit in der Re­gel aus die­sem vom Ge­setz­ge­ber vor­ge­ge­be­nen Rah­men.

Le­dig­lich gelegentlich im Straf­recht und in be­son­ders ge­la­ger­ten Fäl­len, in de­nen eine ge­wis­sen­hafte Be­ar­bei­tung durch die ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen nicht an­ge­mes­sen ver­gü­tet wird, er­läu­tern wir Ih­nen aus­führ­lich die Hin­ter­gründe be­vor wir mit Ih­nen im Vor­feld eine ab­wei­chende Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung schlie­ßen.

In­for­ma­tion im Erst­gespräch

Bevor man zum Anwalt geht, möchte man natürlich gerne wissen, was es kostet. Und ein guter und unabhängiger Anwalt klärt Sie zu Beginn der Beratung über die Kosten auch gerne auf.

Be­reits im Erst­gespräch in­for­mie­ren wir Sie aus­führ­lich über die vor­aus­sicht­lich an­fal­lende Ver­gü­tung für un­sere wei­tere Tä­tig­keit. In Fäl­len, in de­nen dies auf­grund di­ver­ser Un­wäg­bar­kei­ten noch nicht mög­lich ist, er­läu­tern wir Ih­nen die Sys­te­ma­tik, die der Ver­gü­tungs­be­rech­nung zu­grunde liegt.

Sicherlich mag die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht „billig“ sein, aber für die Lösung Ihres rechtlichen Problemes, bekommen Sie für gutes Geld auch gute Leistung. Zudem sind Honorare aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sogar meist günstiger, als man zunächst denkt. Fragen nach der Höhe des Honorars kosten nichts.

 

Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Wir klä­ren auf Ih­ren Wunsch hin mit Ih­rer Rechts­schutz­ver­si­che­rung nach Man­dats­er­tei­lung ab, ob Ihr Rechts­fall von Ih­rer Ver­si­che­rung ge­deckt wird. Da wir Ih­ren Ver­si­che­rungs­ver­trag nicht ken­nen, kön­nen wir hierzu te­le­fo­nisch vorab lei­der keine Aus­kunft er­tei­len. Ihr Ver­si­che­rungs­ver­trag kann u. a.  Selbst­be­tei­li­gun­gen und Leis­tungs­aus­schlüsse be­inhal­ten.

 

Be­ra­tungs­hilfe und Verfahrens-/Prozesskostenhilfe

So­fern Sie aus wirt­schaft­li­chen Grün­den nicht in der Lage sind, die an­fal­lende Rechts­an­walts­ver­gü­tung selbst zu tra­gen, be­steht die Mög­lich­keit, Be­ra­tungs­hilfe für das Erst­be­ra­tungs­ge­spräch und die au­ßer­ge­richt­li­che Tä­tig­keit so­wie Verfahrens- oder Pro­zess­kos­ten­hilfe für ge­richt­li­che Ver­fah­ren zu be­an­tra­gen, so­fern die Rechts­ver­fol­gung Aus­sicht auf Er­folg hat. Verfahrens- und Pro­zess­kos­ten­hilfe kann vom Ge­richt ra­ten­frei oder mit ei­ner zu zah­len­den Rate, die sich an Ih­ren wirt­schaft­li­chen Mög­lich­kei­ten ori­en­tiert, fest­ge­setzt wer­den.

Bei Prozesskostenhilfe bzw.Verfahrenskostenhilfe bringen Sie bitte unbedingt das Formular zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausgefüllt und mit Belegen versehen zum Termin mit. Ein Formular hierfür können Sie sich unter www.justiz.nrw/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php herunterladen.

Bei Beratungshilfe holen Sie sich bitte unbedingt vor Wahrnehmung des Besprechungstermins einen sog. Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht.

 

Berechnen Sie einen Vorschuss?

In allen Strafsachen, bei neuen Mandanten und bei einer Pauschalvereinbarung zahlen unsere Mandanten in der Regel an uns einen Vorschuss von etwa 40 % der zu erwartenden Schlusssumme. Der Vorschuss wird natürlich von dieser Schlusssumme abgezogen.

Der Vorschuss versetzt uns in die Lage, mit der Arbeit sofort zu beginnen.

 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß dies nur allgemeine Hinweise sein können. Ich gebe Ihnen zu den Kosten natürlich gern eine auf Ihren Einzelfall bezogene, genaue Auskunft.

Übersicht Erstberatungspreise der Kanzlei


 

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