Anwalt Duic Oberhausen – Vergütung
Scheidungsanwalt Oberhausen – Strafverteidiger Oberhausen
Die Rechtsanwaltsvergütung
ist in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, das zum Teil gesetzliche Mindestvergütungssätze vorschreibt, um einen Preiswettbewerb zwischen Rechtsanwälten zu vermeiden. Da wir regelmäßig nach dem RVG abrechnen, ergibt sich die Vergütung für außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit in der Regel aus diesem vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen.
Lediglich gelegentlich im Strafrecht und in besonders gelagerten Fällen, in denen eine gewissenhafte Bearbeitung durch die gesetzlichen Regelungen nicht angemessen vergütet wird, erläutern wir Ihnen ausführlich die Hintergründe bevor wir mit Ihnen im Vorfeld eine abweichende Vergütungsvereinbarung schließen.
Information im Erstgespräch
Bevor man zum Anwalt geht, möchte man natürlich gerne wissen, was es kostet. Und ein guter und unabhängiger Anwalt klärt Sie zu Beginn der Beratung über die Kosten auch gerne auf.
Bereits im Erstgespräch informieren wir Sie ausführlich über die voraussichtlich anfallende Vergütung für unsere weitere Tätigkeit. In Fällen, in denen dies aufgrund diverser Unwägbarkeiten noch nicht möglich ist, erläutern wir Ihnen die Systematik, die der Vergütungsberechnung zugrunde liegt.
Sicherlich mag die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht „billig“ sein, aber für die Lösung Ihres rechtlichen Problemes, bekommen Sie für gutes Geld auch gute Leistung. Zudem sind Honorare aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sogar meist günstiger, als man zunächst denkt. Fragen nach der Höhe des Honorars kosten nichts.
Ihre Rechtsschutzversicherung
Wir klären auf Ihren Wunsch hin mit Ihrer Rechtsschutzversicherung nach Mandatserteilung ab, ob Ihr Rechtsfall von Ihrer Versicherung gedeckt wird. Da wir Ihren Versicherungsvertrag nicht kennen, können wir hierzu telefonisch vorab leider keine Auskunft erteilen. Ihr Versicherungsvertrag kann u. a. Selbstbeteiligungen und Leistungsausschlüsse beinhalten.
Beratungshilfe und Verfahrens-/Prozesskostenhilfe
Sofern Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die anfallende Rechtsanwaltsvergütung selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe für das Erstberatungsgespräch und die außergerichtliche Tätigkeit sowie Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren zu beantragen, sofern die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Verfahrens- und Prozesskostenhilfe kann vom Gericht ratenfrei oder mit einer zu zahlenden Rate, die sich an Ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten orientiert, festgesetzt werden.
Bei Prozesskostenhilfe bzw.Verfahrenskostenhilfe bringen Sie bitte unbedingt das Formular zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausgefüllt und mit Belegen versehen zum Termin mit. Ein Formular hierfür können Sie sich unter www.justiz.nrw/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php herunterladen.
Bei Beratungshilfe holen Sie sich bitte unbedingt vor Wahrnehmung des Besprechungstermins einen sog. Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht.
Berechnen Sie einen Vorschuss?
In allen Strafsachen, bei neuen Mandanten und bei einer Pauschalvereinbarung zahlen unsere Mandanten in der Regel an uns einen Vorschuss von etwa 40 % der zu erwartenden Schlusssumme. Der Vorschuss wird natürlich von dieser Schlusssumme abgezogen.
Der Vorschuss versetzt uns in die Lage, mit der Arbeit sofort zu beginnen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß dies nur allgemeine Hinweise sein können. Ich gebe Ihnen zu den Kosten natürlich gern eine auf Ihren Einzelfall bezogene, genaue Auskunft.
Übersicht Erstberatungspreise der Kanzlei
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