Für Sie die Verbraucherinsolvenz das richtige Verfahren?
Kommt für Sie die Verbraucher – oder Regelinsolvenz zum Zuge?
Die Entschuldung von Privatpersonen ist grundsätzlich der Verbraucherinsolvenz zugewiesen.
Die Regelinsolvenz kommt dann zum Zuge, wenn:
Sie selbstständig sind,
Sie selbstständig waren und mehr als 19 Gläubiger haben,
Sie Arbeitgeber waren und Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Lohn oder Gehalt) bestehen,
Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus nicht abgeführter Lohnsteuer, der BfA oder LVA existieren.