Strafverteidiger Oberhausen
Anwalt Strafrecht Oberhausen: Kosten/Honorar
► Ein erstes Gespräch, um sich gegenseitig kennenzulernen, kostet selbstverständlich keine Gebühren.
► Eine Erstberatung von maximal 30 Minuten kostet zwischen 30 € bis 49 € € inkl. MwSt.
► Die Akteneinsicht in eine Ermittlungs- oder Gerichtsakte bis 40 Seiten Aktenumfang kostet 59,50 € inkl. MwSt.
► Für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren, also bis zur Anklageerhebung, vereinbare ich in der Regel eine Pauschalgebühr.
► Für die Verteidgung in den Hauptverhandlungsterminen vereinbare ich in der Regel eine Pauschalgebühr pro Termin.
► Die zu vereinbarende Gebührenhöhe richtet sich nach dem Umfang der Ermittlungsakten, der drohenden Strafe, der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten
► Bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen rechne ich auch ggf. nach den niedigeren Pflichtverteidgergebühren ab.
► Als beigeordneter Pflichtverteidiger berechne ich dem Mandanten in der Regel keine Gebühren und Auslagen.
► Jedoch kann ich auch als beigeordneter Pflichtverteidiger Honorarvereinbarungen treffen und entsprechend abrechnen.