Rechtsanwalt Oberhausen Verkehrsunfallrecht UnfallregulierungUnfallregulierung

Täglich ereignen sich Verkehrsunfälle. Jeder kann von einem Unfall betroffen sein. Oft drohen weit reichende Folgen, die schnelle und kompetente Hilfe erfordern.

Wir helfen Ihnen und erledigen für Sie im Verkehrsunfallrecht:

  • Schriftverkehr mit dem Unfallgegner und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche, insbesondere Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
  • gerichtliche Vertretung (z.B. Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen)
  • Vertretung in Bußgeld- oder Strafverfahren wegen Verletzung verkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie haben ein Recht auf:

  • den Gutachter Ihrer Wahl
  • den Anwalt Ihrer Wahl
  • die freie Entscheidung, ob, wann und wie Sie den Schaden regulieren lassen
  • einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur, bzw. eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
  • den zur Reparatur bzw. ggf. nötigen Ersatzbeschaffung erforderlichen Geldbetrag
  • Reparatur Ihres Fahrzeugs, solange die hierfür entstehenden Kosten nicht den Wert des Fahrzeugs um mehr als 30% übersteigen.

Nach einem Unfall sollten Sie nicht:

  • Ihre Unfallschuld eingestehen
  • Die Abwicklung sich von Ihnen unbekannten Dritten abnehmen lassen, insbesondere nicht von der Versicherung des Gegners
  • Ihre Schadensersatzansprüche ungefragt abtreten
  • Keine Vereinbarungen mit der Versicherung des Gegners z. B. über die Wahl des Gutachters oder der Reparaturwerkstatt treffen

Auch oder besser gesagt gerade, wenn Sie bei dem Verkehrsunfall verletzt wurden setzen wir uns für Sie ein, dass Ihre Ansprüche auf:

  • Schmerzensgeld
  • Ersatz Ihres Verdienstausfalls
  • Ersatz Ihrer Heilbehandlungskosten für privat Versicherte oder wenn die Krankenkasse nicht zahlt
  • Ersatz der kosten der Kurbehandlung
  • Ggf. Umschulungsmaßnahmen
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen nicht vergessen werden.

Kosten

Üblicherweise ist es so, dass angefallene Rechtsanwaltsgebühren nur dann von der Gegenseite ersetzt verlangt werden können, wenn Verzug eingetreten ist. Dies ist im Verkehrsrecht nicht der Fall! Hier trägt die gegnerische Versicherung auch die Kosten des eigenen Rechtsanwalts. Sofern dem Unfallgegner also die Alleinschuld an dem Verkehrsunfall trifft, übernimmt die gegnerische Versicherung die kompletten Kosten.

Zur Vorbereitung eines Besprechungstermins im Verkehrsunfallrecht ist es von Vorteil, wenn Sie die nachstehend aufgeführten Unterlagen mitbringen:

  • Den Polizeibericht
  • Bei Personenschäden ärztliche Atteste und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Bei Sachschäden Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt, gegebenenfalls Sachverständigengutachten
  • Bei Vorhandensein einer Verkehrsrechtschutzversicherung die Police Ihrer Rechtsschutzversicherung