Anwalt Familienrecht Oberhausen
Scheidungsfolgenvereinbarungen nicht ohne eigenen Anwalt abschließen!
Entweder kennt nur einer der Ehegatten die bestehenden Ansprüche oder aber beide kennen ihre Ansprüche nicht.
Bestehende Ansprüche bleiben unberücksichtigt und können möglicherweise später nicht mehr realisiert werden.
Nur ein Ehegatte ist anwaltlich vertreten und spiegelt dem anderen Ehegatten vor, der Anwalt vertrete die Interessen beider, oder aber der andere Ehegatte meint, er können seine Interessen in den Verhandlungen selbst vertreten. Es kommt auch vor, daß der andere Ehegatte meint, die Auseinandersetzung mit dem Partner zu verschärfen, wenn er sich anwaltlich vertreten läßt.Wenn Sie solche Versäumnisse vermeiden möchten, verzichten Sie auf keinen Fall auf kompetente familienrechtliche Beratung und Vertretung!
Wenn Sie Ihre Ansprüche nach einer gescheiterter Ehe tatsächlich (er-)kennen und berücksichtigt wissen möchten, sollten Sie nicht am falschen Platz sparen und viel Geld verschenken, indem Sie versäumen, den Ihnen zustehenden finanziellen Ansprüchen Geltung zu verschaffen. Vielmehr sollten Sie das Geld für eine fachliche bestmögliche anwaltliche Beratung und Vertretung ausgeben.
Bedenken sollten Sie in diesem Zusammenhang auch, daß es ganz sicher auch nicht ausreicht, sich die vermeintlichen Rechtskenntnisse über das Internet, für Laien geschriebene Ratgeber oder gar Beratung im Freundes- und Bekanntenkreis zu verschaffen. Wenn es so einfach wäre, sich das hierfür erforderliche umfassende rechtliche Fachwissen zu erarbeiten, bräuchte man weder Anwälte noch würden überhaupt Gerichte benötigt.
Nicht geltend gemachte oder gar verlorene Ansprüche kosten ein Vielfaches dessen, was an Anwaltsgebühren gespart werden kann, wenn man selbst auf kompetente anwaltliche Vertretung verzichtet.
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Scheidungsfolgenvereinbarungen nicht ohne eigenen Anwalt