Rechtsanwalt Scheidung Oberhausen
Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg
Bei Scheidung nur Mindestgebühren zahlen! Ich rechne nur nach dem Mindestgebührensatz ab und stelle keine weiteren Kosten o. ä. in Rechnung. Ich biete die Möglichkeit einer zinsfreien Ratenzahlung an.
Seit 1997 führe ich Scheidungen als Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg durch und vertrete Sie in familienrechtlichen Fragen
Bei der Durchführung von Scheidungsverfahren achte ich als Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg darauf, dass Sie bestmöglich beraten und vertreten werden. Dazu gehört natürlich auch die Beratung, wie Sie Konflikte vermeiden und dadurch Geld sparen können.
Vertrauen ist die Basis für eine zufriedenstellende Zusammenarbeit. Folgende Grundsätze sind deshalb die Grundlage meiner Arbeit:
- Kosten werden im Vorfeld besprochen. Keine überraschenden Rechnungen
- Einfühlsames Eingehen auf die jeweilige persönliche Situation
- Verständliche Erläuterungen des gestellten Problems
- Kein unabgesprochenes Tätigwerden
Ich begleite Sie als Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg, der weiteren Umgebung bei Scheidung, wie auch bei Zugewinn, Unterhalt und Sorgerechtsstreitigkeiten.
Bei Scheidungen und familienrechtlichen Problemen ist nicht nur solide Rechtskenntnis gefordert, sondern auch Geschick und Feingefühl bei der Verhandlungsführung und Einfühlungsvermögen in den individuellen familienrechtlichen Fall. Nur so kann Anwalt mit Ihnen gemeinsam zu Lösungen gelangen, die Ihren Interessen im Familienrecht und bei der Scheidung gerecht werden.
Um bereits zu Beginn einer beabsichtigten Scheidung keinen Fehler zu machen, sollten Sie frühzeitig eine juristische Beratung im Familien- und Scheidungsrecht durch einen Scheidungsanwalt in Erwägung ziehen. Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung als Scheidungsanwalt Oberhausen und im sonstigen Familienrecht. Zusammen analysieren wir mit Ihnen die Möglichkeiten und die Risiken Ihres Scheidungsfalles.
Auf der Basis Ihres familienrechtlichen Problems setze ich als Scheidungsanwalt Ihre Ansprüche im Familienrecht systematisch durch, bzw. verteidigen Sie gegen unberechtigte familienrechtliche Ansprüche.
Selbstverständlich bin ich auch in Mülhein als Ihr Scheidungsanwalt für Mülheim für Sie tätig.
Wenn möglich, wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt- wenn nötig, gehen wir zusammen mit Ihnen vor das Familienrecht.
Jederzeit beim Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg Mülheim einen Termin online vereinbaren.
Beratung Familienrecht in Oberhausen Beratung Familienrecht in Duisburg
Wie erreicht man in Deutschland eine Scheidung? Wann kann man sich scheiden lassen?
Nach Deutschem Recht gibt es drei Möglichkeiten sich scheiden zu lassen:
1. die Scheidung nach einem Jahr, wenn beide Ehegatten die Ehe für gescheitert halten,
2. die Scheidung drei Jahre nach Trennung von Tisch und Bett, wenn allein einer der Ehegatten die Ehe für gescheitert hält und
3. die sofortige Scheidung im Härtefall. Diese Form der Scheidung ist eine echte Ausnahme und wird vom Familiengericht so gut wie nie angewandt. Nötig ist, dass einem der Ehegatten nicht länger zugemutet werden kann, mit dieser Frau bzw. diesem mann als verheiratet angesehen zu werden.
Eine Scheidung erfolgt (noch) beim Familiengericht und nicht beim Standesbeamten oder Notar. Der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Egal welche Staatsangehörigkeit Sie haben: Die Deutschen Gerichte werden Sie immer scheiden, wenn Sie hier vor der Trennung zusammen gelebt haben.
Ihr Vorteil bei Scheidung:
- Erfahrener Scheidungsanwalt für Oberhausen Duisburg Mülheim
- Die Höhe der entstehenden Gebühren klären wir direkt gemeinsam im Erstgespräch
- Es werden nur die gesetzlichen Gebühren in Ansatz gebracht
- Keine versteckten Kosten, wie gelegentlich bei sog. Online-Scheidungen
- Auf Wunsch Finanzierung der Anwaltskosten durch festgelegten Zahlungsplan
- Einreichung des Scheidungsantrages bereits nach der ersten Rate
- Prüfung, ob und wie das Ehescheidungsverfahren weiter beschleunigt werden kann
- Individuelle Betreuung während des gesamtem Ehescheidungsverfahrens
- Auf Wunsch Erstellung einer unterschriftsreifen Trennung – und Scheidungsfolgenvereinbarung
Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg
Für den Fall, dass Ihnen keine Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, biete ich Ihnen für Ihre Scheidung und alle anderen familiengerichtlichen Verfahren flexible Ratenzahlungsmodelle an. So können Sie Ihre Scheidung ohne Mehrkosten in angemessenen Raten zahlen.
Bei Prozesskostenhilfe bzw.Verfahrenskostenhilfe bringen Sie bitte unbedingt das Formular zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausgefüllt und mit Belegen versehen zum Termin mit. Ein Formular hierfür können Sie sich unter www.justiz.nrw/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php herunterladen.
Bei Beratungshilfe holen Sie sich bitte unbedingt vor Wahrnehmung des Besprechungstermins einen sog. Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht.