Scheidung: Ihr Anwalt Oberhausen Duisburg

Ehe-Aus: Vermeiden Sie typische Fehler im Vorfeld einer Scheidung

Entscheiden sich Ehepartner dazu, die gemeinsame Lebensplanung nicht fortzusetzen, ist die Scheidung das rechtliche Instrument, um die zivilrechtlich geschlossene Ehe zu beenden. Allerdings fordert der Gesetzgeber vor dem Scheidungsbeschluss durch das Familiengericht beide Ehepartner dazu auf, ein Trennungsjahr einzuhalten. In diesem können sich beide doch noch versöhnen und sich gegen eine Scheidung entscheiden, indem sie die Ehe fortsetzen.

Sowohl das Trennungsjahr als auch Scheidung und die gescheiterte Beziehung insgesamt stellen für alle Beteiligten eine emotionale Ausnahmesituation dar und führen zu Fragestellungen unterschiedlicher Art. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es unter Umständen auch um finanzielle Fragen geht, die geklärt werden müssen. Dabei ist es wichtig, in rechtlichen Fragen einen kompetenten Experten zur Seite zu haben, der notwendigen Input liefert und die verschiedenen Möglichkeiten gegeneinander abwägt. Das gilt gerade auch bei den im Scheidungsverfahren üblichen außergerichtlichen Verhandlungen. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Ratingen begleite ich Sie bei rechtlichen Fragestellungen in allen Abschnitten des Scheidungsverfahrens und auch darüber hinaus.

Härtefallscheidung – wenn das Trennungsjahr nicht zumutbar ist

Auch dann, wenn Sie sich lieber jetzt als später den gerichtlichen Scheidungsbeschluss wünschen: Das Trennungsjahr im Rahmen des Scheidungsverfahrens kann nur unter ganz engen Voraussetzungen umgangen werden. Nach dem Gesetz ist dies nur möglich, wenn die Fortsetzung des Trennungsjahres für mindestens einen der beiden Ehepartner nicht zumutbar ist bzw. diesbezüglich erhebliche Bedenken bestehen. Für die sogenannte „Blitzscheidung” müssen Sie nachvollziehbar einen der folgenden Gründe darlegen:

  • massive und wiederholte häusliche Gewalt;
  • Schwangerschaft durch einen neuen Partner;
  • schwerer Alkoholmissbrauch;
  • andauernder Drogenmissbrauch oder fortgesetzte Substanzabhängigkeit;
  • Straftaten gegenüber dem Ehegatten oder gegenüber nahen Familienangehörigen;
  • massive Bedrohungen;
  • Vorliegen einer „Scheinehe” zur Erlangung von Aufenthaltstiteln;
  • fortgesetzter Ehebruch;
  • schwere sexuelle Abnormitäten;
  • Aufnahme der Prostitution;
  • Suizidversuch.

Die Umstände für die Begründung einer Härtefallscheidung müssen vom Antragsteller vor Gericht bewiesen werden. Dabei ist die Unterstützung durch einen Anwalt für Familienrecht dringend zu empfehlen. Bedenken Sie dabei zudem die emotionale Ausnahmesituation, die sich aus den Umständen im Einzelfall ergibt.

Planvolles und überlegtes Handeln vermeidet teure Fehler

Obwohl Statistiken zufolge bei den meisten Scheidungen der Scheidungsantrag mit Zustimmung beider Ehegatten eingereicht wird, zeichnen sich Scheidungsverfahren durch zahlreiche mögliche Konflikte aus. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie nicht Hals-über-Kopf vorgehen, sondern planvoll und überlegt handeln. Das verhindert auch finanzielle Risiken, die sich beispielsweise aus der neuen Liquiditätssituation ergeben können oder in Zusammenhang mit dem Trennungsunterhalt stehen.

Wichtig zu wissen: Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist die Mitwirkung eines Anwalts für Familienrecht zwingend erforderlich. Dies ergibt sich aus § 114 FamFG.

Anwalt für Familienrecht in Oberhausen: Schon im Trennungsjahr sollten Sie sich durch mich beraten lassen!

Erst der Scheidungsbeschluss vom Familiengericht beendet die Ehe und setzt damit auch einen Schlusspunkt unter das Scheidungsverfahren. Schon während des Trennungsjahres lassen sich wichtige Weichen für das Verfahren stellen. Sie sollten daher nicht zögern, mich schon frühzeitig als Anwalt für Familienrecht in Oberhausen zu kontaktieren, um mögliche Rechte geltend zu machen und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Vertretung durch einen Anwalt für Familienrecht ist aufgrund des vor Familiengerichten herrschenden Anwaltszwangs in jedem Fall notwendig: Nutzen Sie daher Ihre Möglichkeit, diesen so früh wie möglich in das Scheidungsverfahren einzubinden.


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