Ihnen wurde der Scheidungsantrag zugestellt – was nun?


Sollte nur die „reine Scheidung“ und vielleicht noch Verfahrenskostenhilfe beantragt worden sein, können Sie davon ausgehen, dass es sich – zumindest bisher – um eine einvernehmliche Scheidung ohne Folgeanträge handelt.

Die Wahrscheinlichkeit istsann  hoch, dass Sie nun keinen eigenen Anwalt für Ihre Vertretung im Scheidungsverfahren beauftragen müssen, wenn nicht doch noch Folgeanträge gestellt werden und Sie selbst auch nichts beantragen wollen. Es genügt in diesem Fall der einvernehmlichen Scheidung, dass der Antragsteller/die Antragstellerin anwaltlich vertreten ist.

Wenn Folgeanträge im Scheidungsantrag enthalten sind, sollten Sie sich sofort einen Termin beim Anwalt geben lassen und bereits bei der Terminvereinbarung auf die Ihnen vom Gericht gesetzte Frist, meist 14 Tage ab Zustellung, hinweisen.

Aber auch wenn keine Folgeanträge gestellt werden, sollten Sie in jedem Fall den Scheidungsantrag von einem Anwalt in einem Beratungsgespräch daraufhin überprüfen lassen, ob Sie tatsächlich keinen Anwalt benötigen. Nur ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Sie vielleicht selber etwas zu beanspruchen haben, was im Zusammenhang mit der Scheidung geltend zu machen ist oder ob aus anderen Gründen anwaltliche Vertretung angezeigt ist.

ODER
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Ihnen wurde der Scheidungsantrag zugestellt