Finanzierung Scheidung durch Verfahrenskostenhilfe

Wenn Sie Sorgen haben, dass Sie sich ein Scheidungsverfahren vor Gericht nicht leisten können, dann besteht für Sie die Möglichkeit, staatliche Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Verfahrenskostenhilfe wird Ihnen dann gewährt, wenn Sie nur geringe monatliche Einnahmen haben oder Arbeitslosengeld II bzw. Sozialleistungen beziehen.

Wir nehmen in diesem Fall die entsprechende Antragstellung für Sie vor.

 

Finanzierung Scheidung ohne Verfahrenskostenhilfe

Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Scheidung, soweit Sie keine Verfahrenskostenhilfe erhalten.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Scheidung ohne Mehrkosten in drei Teilbe-trägen zu zahlen:

Ein Drittel bei Beauftragung

Ein Drittel nach 2 Monaten

Ein Drittel bis zum Scheidungstermin

Lediglich die Gerichtskosten müssen vollständig von Ihnen verauslagt werden.

Wir berechnen keine Zinsen und keine Gebühren.

 

 

*** Rubrik: Finanzierung Scheidung ***