Anwalt Betäubungsmittelstrafrecht Oberhausen

Das neue Cannabisgesetz – Was ist nun erlaubt?


Nach dem neuen Cannabisgesetz sind folgende Punkte erlaubt:

1. Privater Eigenanbau: Erwachsene dürfen bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum anbauen.

2. Gemeinschaftlicher nicht gewerblicher Eigenanbau: Anbauvereinigungen können Cannabis zum Eigenkonsum anbauen und weitergeben.

3. Kontrollierte Weitergabe: Anbauvereinigungen können Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum weitergeben.

4. Gemäß des neuen Cannabisgesetz dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden. Dies bezieht sich auf den Besitz für den persönlichen Gebrauch und nicht für den Verkauf oder die Weitergabe an andere.

Wo darf ich nun Cannabis konsumieren?

Nach dem neuen Cannabisgesetz ist der Konsum von Cannabis grundsätzlich nur im privaten Bereich gestattet. Das bedeutet, dass Cannabis in den eigenen vier Wänden oder in privaten Räumlichkeiten konsumiert werden kann, solange keine Minderjährigen dem Konsum ausgesetzt sind. Der Konsum in der Öffentlichkeit, insbesondere an Orten, die von Kindern und Jugendlichen frequentiert werden, bleibt weiterhin verboten. Hier gelten jedoch komplizierte Regeln, sodass man sicher unterwegs ist, wenn man sicherstellt, dass man keine Kinder, Schulen oder Kindergärten sehen kann.

Werden meine alten Verstöße gelöscht?

Grundsätzlich gilt Amnestieregelung nach dem neuen Cannabisgesetz für vergangene Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit dem Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Personen, die in der Vergangenheit wegen eines solchen Verstoßes verurteilt wurden, können unter bestimmten Bedingungen eine Aufhebung oder Reduzierung ihrer Strafe beantragen. Diese Regelung zielt darauf ab, Personen zu entlasten, deren Vergehen unter die neuen Bestimmungen des Cannabisgesetzes fallen.


Das neue Cannabisgesetz